Corona-Ausbruch

Gericht: Arbeitsverbot auch für corona-freie Erntehelfer in Mamming


Arbeiter errichten eine Zaun um die Wohngebäude eines Betriebes in Mamming. Foto: Angelika Warmuth/dpa/Archivbild

Arbeiter errichten eine Zaun um die Wohngebäude eines Betriebes in Mamming. Foto: Angelika Warmuth/dpa/Archivbild

Von mit Material der dpa

Nach zahlreichen Corona-Fällen auf einem Gemüsehof im niederbayerischen Mamming ist der Landwirt vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, dass negativ auf Corona getestete Erntehelfer wieder für ihn arbeiten können.

Das Verwaltungsgericht Regensburg bestätigte laut Mitteilung vom Donnerstag eine Entscheidung des Landratsamts Dingolfing-Landau, die eine vollständige häusliche Quarantäne aller Beschäftigten auf dem Hof als Schutzmaßnahme gegen eine weitere Verbreitung von Sars-CoV-2 angeordnet hatte. Den Antrag des Gemüsebauern auf Erlass einer einstweiligen Anordnung lehnten die Richter ab (Az. RN 14 E 20.1311).

Er hatte argumentiert, dass der Einsatz der negativ getesteten Erntehelfer dringlich sei, weil die Haupterntezeit von Einlegegurken nur bis Mitte August dauere. Ohne die Erntehelfer sei ein Totalausfall der diesjährigen Gurkenernte zu erwarten. Das wiederum sei für den Landwirt existenzbedrohend, teilte das Gericht mit.

Derzeit befinden sich den Angaben nach etwa 470 Menschen als Erntehelfer auf dem Anwesen. Bei einer ersten Reihentestung am 25. Juli waren bei 174 von ihnen positive Befunde festgestellt worden, fast 300 wurden negativ getestet. Bei einer zweiten Reihentestung am 31. Juli hatten auch 52 der zunächst negativ getesteten Personen positive Testergebnisse.

Das Gericht entschied am Dienstag, die behördliche Entscheidung sei "ermessensgerecht und verhältnismäßig". "Die vollständige Isolation der Erntehelfer sei insbesondere erforderlich, um die unkontrollierte Weiterverbreitung des Virus zu stoppen", hieß es. "Sie sei trotz der gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen für den Antragsteller auch angemessen, da von Sars-CoV-2 eine große Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe ausgehe." Gegen den Beschluss kann der Gemüsebauer noch Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einreichen.