Chamer Modehaus will 2G-Ausnahme

Frey: "Kleidung ist täglicher Bedarf"


Nur mit Impfnachweis dürfen Modegeschäfte betreten werden.

Nur mit Impfnachweis dürfen Modegeschäfte betreten werden.

Was unterscheidet den Stiefel von der Jeans? Auf den ersten Blick fällt alles unter den Oberbegriff Mode. Doch rechtlich gesehen liegen offenbar Welten dazwischen. Und so galt für Schuhgeschäfte bislang eine Ausnahme von der 2G-Regel, für Bekleidungsgeschäfte nicht. „Kleidung ist aber auch täglicher Bedarf“, hält Modehauschefin Caroline Frey dagegen, „die Zeiten, in denen sich die Menschen mit einem Bärenfell zufriedengeben, sind vorbei.“ Also wandte sich die Unternehmerin an die Landratsämter, die für ihre Modehäuser in Cham, Bad Kötzting, Schwandorf und Marktredwitz zuständig sind, und beantragte eine Ausnahme. Während die Juristen in Schwandorf diese genehmigten, blieb die Behörde in Cham hart.

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