Bundesweite Kontroll-Aktion

Hauptzollamt Regensburg deckt Fälle von Schwarzarbeit auf


Die Zöllner stellten bei Kontrollen mehrere Verstöße fest, einige weitere Fälle müssen genauer geprüft werden. (Symbolbild)

Die Zöllner stellten bei Kontrollen mehrere Verstöße fest, einige weitere Fälle müssen genauer geprüft werden. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat am Freitag, den 16. Juli, eine bundesweite Schwerpunktprüfung von Beschäftigungsverhältnissen im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe durchgeführt. Auch im Raum Regensburg wurden dabei einige Verstöße festgestellt.

Laut einer Pressemitteilung des Hauptzollamts Regensburg waren 36 Beschäftigte im Einsatz und befragten 106 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Zusätzlich wurden die Geschäftsunterlagen von Unternehmen geprüft. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte dabei besonders die Einhaltung des gestiegenen allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro pro Stunde, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Nach bisherigen Erkenntnissen sind in 19 Fällen weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich, in neun Fällen stellten die Zöllner Verstöße bei der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen fest. Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich zudem zwei Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung des Mindestlohns sowie Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit.

Bedienstete der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg, des Gewerbeaufsichtsamts Regensburg sowie des Bundesamtes für Güterverkehr unterstützten den Zoll bei der Kontroll-Aktion und stellten mehrere Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten sowie bei der Ladungssicherung fest.

Bei Prüfungen in der Branche des Speditions-, Transport- Logistikgewerbes hat es der Zoll immer wieder mit "Scheinselbstständigen" zu tun. Hierbei geben Speditions-Fahrer an, selbständig tätig zu sein, sind aber tatsächlich abhängig beschäftigt. Auftraggeber sparen dadurch oftmals nicht nur illegal Sozialversicherungsbeiträge, sondern umgehen auch den Mindestlohn. Außerdem wird verstärkt versucht, mit Abdeckrechnungen Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern oder gefälschte Ausweise zu nutzen, um eine Nationalität vorzuspiegeln, mit der eine erlaubnisfreie Tätigkeit möglich ist.