Bundestagsausschuss

"Recht auf schnelles Internet": Minister übt Kritik


Bayerns Heimatminister Albert Füracker (CSU) spricht bei einer Pressekonferenz.

Bayerns Heimatminister Albert Füracker (CSU) spricht bei einer Pressekonferenz.

Von dpa

Langsames Internet? Ein Ärgernis. Besonders wenn daheim gar keine bessere Verträge verfügbar sind und der einzige Anbieter keine Beschleunigung verspricht. Ein neuer Rechtsanspruch verspricht nun Abhilfe. Doch einem CSU-Minister geht das nicht weit genug.

Nachdem ein zentral zuständiger Bundestagsausschuss das "Recht auf schnelles Internet" bewilligt hat, übt Bayerns Heimatminister Albert Füracker (CSU) Kritik an den Berliner Plänen. "Der Beschluss ist rückwärtsgewandt und bremst die Digitalisierung in Deutschland aus", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Stattdessen sei eine Beschleunigung nötig.

Der Digitalausschuss des Bundestags hatte am Mittwoch grünes Licht für das Vorhaben der Bundesregierung gegeben, demzufolge künftig überall in Deutschland im Festnetz mindestens 10 Megabit pro Sekunde im Download verfügbar sein müssen. Das ist nicht viel, aber immerhin etwas - und in manchen städtischen Randlagen oder in entlegenen Siedlungen auf dem Land wohl eine Verbesserung zum Status quo. Hat ein Haushalt weniger, hat er künftig aller Voraussicht nach einen Rechtsanspruch auf einen besseren Anschluss. Die Bundesnetzagentur könnte dann die Verlegung besserer Leitungen veranlassen.

Es geht um die "Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten". Der in politischen Kreisen übliche Name "Recht auf schnelles Internet" ist etwas irreführend. Denn "schnell" ist das Internet auf dem in der Verordnung beschriebenen Mindestlevel wahrlich nicht. Vielmehr wird nur eine Grundversorgung definiert. Da es der erste Rechtsanspruch auf eine Breitband-Grundversorgung ist und die Untergrenze künftig Jahr für Jahr steigen wird, gilt das Regelwerk dennoch als wichtiges Hilfsmittel für den Verbraucher.

Mit dem neuen Rechtsanspruch soll verhindert werden, dass entlegene Gegenden im Digitalzeitalter abgehängt werden. Wie viele Haushalte betroffen sind, ist unklar. Präzise Angaben dazu hat die Bundesnetzagentur nicht.

CSU-Politiker Füracker, dessen Ministerium im Freistaat für den Internetausbau zuständig ist, macht in seiner Reaktion auf das Berliner Ausschuss-Votum deutlich, dass er für eine höhere Mindest-Vorgabe ist. Einen Wert schlägt er allerdings nicht vor. Sein Parteikollege Reinhard Brandl, der für die CSU im Bundestag sitzt und digitalpolitischer Sprecher der oppositionellen Unionsfraktion ist, forderte vor dem Votum des Digitalausschusses 20 Megabit pro Sekunde. Doch ein entsprechender Antrag der Union scheiterte, die Berliner Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP setzte sich durch.

Damit die Verordnung gültig wird, fehlt noch die Zustimmung des Bundesrats - die könnte im Juni erfolgen. Trotz der kritischen Haltung Fürackers wird nicht damit gerechnet, dass die Länderkammer sich quer stellt und die Verordnung dadurch noch wesentlich geändert wird.