Bundesfinanzhof

Gericht stoppt Berufung von neuer Vizepräsidentin


Die Besetzung des Vizepräsidentenpostens am Bundesfinanzhof mit Anke Morsch geht so nicht in Ordnung. Das entschied das Verwaltungsgericht München.

Die Besetzung des Vizepräsidentenpostens am Bundesfinanzhof mit Anke Morsch geht so nicht in Ordnung. Das entschied das Verwaltungsgericht München.

Um die Neubesetzung der Spitze des Bundesfinanzhofs gibt es seit Monaten Streit. Nun hat ein Gericht die vom Ministerium auserkorene neue Vizepräsidentin gestoppt.

Im Streit um die Neubesetzung der Spitze des höchsten deutschen Finanzgerichts hat ein Gericht die Berufung der vom Bundesfinanzministerium auserkorenen Kandidatin gestoppt. Das Münchner Verwaltungsgericht gab am Donnerstag drei Eilanträgen unterlegener Bewerber gegen die neue Vizepräsidentin Anke Morsch statt. Der Bund darf die Stelle nicht mit der "vorgesehenen Bewerberin" besetzen, bis eine neue Auswahlentscheidung getroffen ist. Das teilte das Gericht am Donnerstag in München mit, ohne Morsch namentlich zu nennen.

Die Berufung war demnach rechtswidrig, die Entscheidung ist jedoch nicht rechtskräftig. Sowohl der Bund als auch Morsch selbst können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Keine Einstufung ohne detaillierte Begründung

Der Grund für die Entscheidung: Die frühere SPD-Justizstaatssekretärin im Saarland ist derzeit Präsidentin des dortigen Finanzgerichts und in ihrem beamtenrechtlichen Status niedriger eingestuft als die drei unterlegenen Bewerber. Diese sind bereits amtierende Senatsvorsitzende am Bundesfinanzhof. Deswegen hätte das Bundesfinanzministerium Morsch laut Gericht nicht als "leistungsstärkste Bewerberin" einstufen dürfen, zumindest nicht ohne detaillierte Begründung.

Der Bundesfinanzhof ist seit vergangenem Jahr führungslos, weil die scheidende Große Koalition die Nachfolge von Präsident und Vizepräsidentin nicht rechtzeitig geregelt hatte. Die Präsidenten der Bundesgerichte, der Deutsche Richterbund und der Richterverein am Bundesfinanzhof hatten das Prozedere teils scharf kritisiert.

In der Regel fünfjährige Erfahrung

Dabei geht es um die Frage, ob das Ministerium politisch genehme Kandidaten auf Führungsposten hievt, die fachlich die Anforderungen nicht erfüllen. In den Auswahlkriterien ist eigentlich vorgesehen, dass Bewerber für Führungsstellen an den Bundesgerichten in der Regel fünfjährige Erfahrung am jeweiligen Gericht haben sollen. Doch weder Morsch noch der als künftiger BFH-Präsident berufene Beamte erfüllen dieses Kriterium.

Auf diese Frage kam es laut Beschluss des Verwaltungsgerichts bei der Entscheidung nicht an. Während Morsch früher im Saarland für die SPD in der Landesregierung saß, gilt Thesling als CDU-nah. Um den Präsidentenposten ging es in dem Verfahren nicht, doch ist auch Thesling bisher nach wie vor nicht in sein Amt eingeführt.