Es ist ein Kreuz mit dem Kreuz - zumindest für Erwin Schmid und seine Mitstreiter. Der 64-Jährige ist Vorsitzender des Bundes für Geistesfreiheit (BfG) in Regensburg. Und der Bund klagt. An diesem Mittwoch wird vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) verhandelt.
Anlass dafür ist ein umstrittener Erlass der bayerischen Staatsregierung, der seit 1. Juni 2018 gilt und besagt: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen."
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