Bluttat in Freyung

Jahre nach Urteil: Zeuge korrigiert Aussage


Zwei Jahre nach dem Urteil hat ein Zeuge seine Aussage revidiert. Nun könnte der Prozess neu aufgerollt werden. (Symbolbild)

Zwei Jahre nach dem Urteil hat ein Zeuge seine Aussage revidiert. Nun könnte der Prozess neu aufgerollt werden. (Symbolbild)

Von dpa/lby

Ein Strafverfahren um eine tödliche Messerattacke auf eine Frau im niederbayerischen Freyung wird möglicherweise neu aufgerollt. Der Grund: Bei der im November 2017 vom Landgericht Passau als Totschlag gewerteten Bluttat könnte es sich um Mord handeln.

Die neuen Erkenntnisse lieferte ein ehemaliger Freund des Täters, der in dem Verfahren damals als Zeuge vernommen worden war und seine Aussage nun zwei Jahre später korrigierte. Der Zeuge musste sich deshalb selbst vor Gericht verantworten: Das Amtsgericht Passau verurteilte ihn am Montag wegen Strafvereitelung und Falschaussage zu zwei Jahren Haft, setzte die Strafe allerdings auf Bewährung aus.

Die junge Frau war im Oktober 2016 erstochen worden. Als Täter wurde ihr Ex-Freund verurteilt, mit dem sie sich um den gemeinsamen Sohn gestritten hatte. Der damals 23-Jährige legte ein Geständnis ab, das Landgericht Passau verurteilte ihn daraufhin wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft. Auch der nun wegen Falschaussage verurteilte Zeuge war damals angehört worden. Er hatte damals erklärt, der Täter habe mit ihm nicht über die Gewalttat gesprochen. Zwei Jahre später schilderte er die Geschehnisse anders, als er nun vor dem Amtsgericht Passau stand: Sein ehemaliger bester Freund habe ihm kurz nach der Tat erzählt, dass er die Frau erstochen habe, während sie schlief. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten das bereits vermutet, konnten dem Täter das Mordmerkmal der Heimtücke damals aber nicht nachweisen.