Bischofsmais

Luchs musste qualvoll verhungern – Hinweise gesucht!


Die Polizei ging zunächst von einem natürlichen Tod aus. Aber es kam anders. (Symbolbild)

Die Polizei ging zunächst von einem natürlichen Tod aus. Aber es kam anders. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Schon wieder eine traurige Luchs-Nachricht: Wie die Polizei Niederbayern meldet, fand ein Spaziergänger bereits Mitte Juli einen toten Jungluchs bei Oberbreitenau. Die Beamten gingen zunächst von einer natürlichen Ursache aus - doch eine forensische Untersuchung lieferte ein anderes Ergebnis.

"So traurig wie das ist, aber wir können nicht wegen jedem toten Wildtier eine Meldung machen", sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage von idowa. Als das stark ausgezehrte Tier aufgefunden wurde, habe es nämlich keine Hinweise auf Gewalteinwirkung gegeben: "Wir haben gesehen: Der ist nicht überfahren worden, eine Schusswunde war auch nicht direkt sichtbar." Die Polizei ging darum von einer natürlichen Todesursache aus, gab aber eine forensische Untersuchung in Auftrag.

Forensik liefert neue Erkenntnisse

Bei dieser genaueren Betrachtung dann der schockierende Befund: Durch eine Schusswunde, wahrscheinlich von einem illegalen Jagdversuch, war der junge Luchs so sehr in seiner Bewegung eingeschränkt, dass er sich nicht selbstständig ernähren konnte.

"Die Schusswunde war schon teilweise verheilt, wir gehen davon aus, dass sie ihm schon im Oktober oder November letzten Jahres zugefügt wurde", erklärte der Sprecher. Solange der junge Luchs bei seiner Mutter war, sei das mit dem Fressen auch kein Problem gewesen. "Aber sobald sie ihn abstößt, muss er sich selbst versorgen - und das konnte er nicht."

Somit musste das Jungtier, unfähig zu jagen durch die Verletzung, wohl langsam verhungern.

Bis zu fünf Jahre Haft für den unbekannten Täter

Die eingesetzte Ermittlungsgruppe der Polizei Regen hat jetzt in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Deggendorf die Ermittlungen aufgenommen, unter anderem wegen Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz. Dem unbekannten Täter drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Obwohl der vermutete Tatzeitraum schon einige Zeit zurückliegt, bittet die Polizei Niederbayern um Mithilfe: Wer sachdienliche Hinweise liefern kann, selbst etwas gesehen hat oder aus Erzählungen Hinweise zu einer illegalen Luchs-Jagd oder zum Tod des Tieres beitragen kann, solle sich bitte umgehend melden.