Bis zum Jahresende

Hallensport für Schüler über 12 Jahren weiter möglich


Kinder über zwölf Jahren dürfen weiterhin Hallensport betreiben. (Symbolbild)

Kinder über zwölf Jahren dürfen weiterhin Hallensport betreiben. (Symbolbild)

Von mit Material der dpa und Redaktion Sport

Kinder über zwölf Jahren dürfen auch bei roter Corona-Ampel weiter Indoor-Sport betreiben - zumindest bis Jahresende.

Nun also doch: Minderjährige Schüler über zwölf Jahren, die regelmäßig auf Corona getestet werden, können für eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres auch ungeimpft ihre sportlichen Hobbys fortführen. Das sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München.

Demnach gilt für Schüler für sportliche Eigenaktivitäten bis Jahresende eine Ausnahme von der neuen Zugangsbeschränkung nach der 2G-Regel (nur für Geimpfte und Genesene). Für alle jüngeren Schüler gilt diese Ausnahme bereits jetzt. Die Ausnahmeregel gelte aber nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerte und ähnliches.

Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen steht in Bayern seit Mitternacht die Corona-Warnampel auf Rot. Mit dem Umschalten der Corona-Ampel auf Rot drohte für die Zwölf- bis Siebzehnjährigen auch beim Sport im Innenbereich die Anwendung der 2G Regelung. Eine Regelung, die Zwölf- bis Siebzehnjährige besonders hart getroffen hätte.