BFV-Spielordnung

Szenario für Saison-Abbruch wird festgelegt


Der Bayerische Fußball-Verband sorgt vor.

Der Bayerische Fußball-Verband sorgt vor.

Von Redaktion idowa

Der Bayerische Fußball-Verband arbeitet für den "Worst-Case" vor. Sollte die unterbrochene Amateur-Spielzeit 2019/21 nicht zum 30. Juni 2021 zu Ende gebracht werden können, wird für diesen Fall ein neuer Paragraph in der BFV-Spielordnung verankert.

Bei dem neu geschaffenen §93 handelt es sich um eine Sonderreglung zum möglichen Abbruch der Saison aufgrund höher Gewalt oder im Einzelfall hinsichtlich kommunaler Verfügungen. Im Wortlaut gestaltet sich diese Regelung wie folgt: "Tritt dieses Szenario ein, wird eine Tabelle nur gewertet, wenn von mindestens 75 Prozent der Mannschaften der jeweiligen Liga mindestens 50 Prozent der Spiele gewertet wurden. Treffen diese Bedingungen nicht zu, dann wird die Saison in dieser Spielgruppe annulliert. Die Erstellung einer Tabelle nach abgebrochener Saison erfolgt nach der Quotientenregel. Die Austragung von Relegations- und Entscheidungsspielen entfällt unabhängig von veröffentlichter Auf- und Abstiegsregelung".

Wochenspieltage möglich

Zu diesem Entwurf eines Sonderparagraphen soll die Spielordnung durch die Ermöglichung von Wochenspieltagen erweitert werden. Demnach wären die zuständigen Spielleiter auch im Stande, Partien auf eine alternative Spielstätte zu verlegen, wenn der Heimverein nicht über die werktags oft notwendige Flutlichtanlage verfügt.

Ein etwaiger Abbruch der Saison 2019/21 im Rahmen des neu geschaffenen §93 hätte für die ostbayerischen Bayern- und Landesligisten keine Annulierung der Spielzeit zur Folge. Alle Teams der beiden Bayernligen, sowie der Landesliga Mitte und Südost haben bereits mehr als 50 Prozent der Spiele absolviert. So würde im Falle des Abbruchs die Quotientenregel Anwendung finden.