Die Sargpflicht im Freistaat wurde zum 1. April aufgehoben. Damit soll es Muslimen erleichtert werden, ihre Verstorbenen nach ihrem Ritus - ohne Sarg und nur mit dem Einhüllen des Leichnams in ein Tuch - zu beerdigen. Die Heimatzeitung hat bei den muslimischen Glaubensgemeinschaften nachgefragt, ob das neue Gesetz für sie Erleichterungen bringt.
Es ist Freitagnachmittag im Ramadan. Die vier jungen Männer, die vor dem islamischen Kulturverein in der Ingolstädter Straße mit Abstand und Maske gerade die Moschee verlassen, haben ihr Freitagsgebet gerade hinter sich. Freilich gehören die 14- bis 17-Jährigen nicht zu einer Altersgruppe, in der man sich schon viele Gedanken um Tod und Sterben macht; auf die Frage, ob sie durch die neue gesetzliche Möglichkeit auch in Mainburg beerdigt werden wollen, kommt die Antwort zögerlich.
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