Beschlussvorlage des Bundes
Gottesdienste, Zoobesuche und mehr bald wieder möglich
30. April 2020, 13:22 Uhr aktualisiert am 30. April 2020, 13:55 Uhr
Museen, Ausstellungen, Zoos und und andere öffentliche Einrichtungen können nach Ansicht des Bundes unter Auflagen wieder öffnen. Außerdem sollen Gottesdienste und andere Gebetsversammlungen wieder zugelassen werden.
Das geht aus einer Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefs der Länder hervor, die der Deutschen Presseagentur vorliegt. Voraussetzung für die Öffnung von Ausstellungen, Museen und anderen öffentlichen Stätten sei besonders bei kleinen und historischen Gebäuden, dass die Auflagen zur Hygiene sowie die Einhaltung des nötigen Abstands räumlich und personell umgesetzt werden könnten. Dazu soll kurzfristig ein Förderprogramm in Höhe von zunächst 10 Millionen Euro für coronabedingte Umbaumaßnahmen aufgelegt werden.
Auch Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen sollen nur unter der Voraussetzung wieder möglich sein, dass den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen werde, heißt es in der Beschlussvorlage.
Weiteres zu den geplanten Maßnahmen lesen Sie hier: Bund will am 6. Mai über größere Öffnungsschritte entscheiden.