Beschlussvorlage des Bundes Diese Maßnahmen können die Länder wohl bald lockern

Laut Beschlussvorlage will der Bund den Ländern zeitnah umfangreiche weitere Lockerungen ermöglichen – aber es gibt Bedingungen. (Symbolbild) Foto: Emilio Morenatti/AP/dpa

Laut Beschlussvorlage für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder am Mittwoch könnten bald weitere umfangreiche Lockerungen der Coronavirus-Maßnahmen anstehen. Der Bund will die Verantwortung dafür weitgehend den Ländern überlassen, besteht aber auf einer Obergrenze von Neuinfektionen, ab der wieder härtere Beschränkungen greifen müssen.

Die Länder sollten sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werde, heißt es in der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Beschlussvorlage.

Gerade wenn weitreichende Öffnungen erfolgt seien, steige die Gefahr einer dynamischen Entwicklung. "Ab einer gewissen Relevanz muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden", heißt es in der Vorlage.

Landesspezifische Besonderheiten sollen Beachtung finden

Die Länder werden demnach in eigener Verantwortung unter Beachtung des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der verbliebenen Bereiche entscheiden. Grundlage dafür seien die gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepte der jeweiligen Fachministerkonferenzen.

Zu diesen Bereichen gehören nach der Vorlage unter anderem die Kontaktbeschränkungen, der Vorlesungsbetrieb an Hochschulen, der Übergang der Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb, Gastronomiebetriebe, Hotels, Theater, Konzerthäuser, der Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimmbäder, Fitnessstudios sowie die Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport. Ebenso kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen sowie Bordelle.

Länder können Geschäfte wieder öffnen

Der Bund schlägt den Ländern laut Beschlussvorlage angesichts der positiven Entwicklung der Corona-Infektionszahlen vor, alle Geschäfte wieder zu öffnen - ohne Quadratmeterbegrenzung. Es müssten Auflagen zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllt werden. Wichtig sei dabei, dass eine maximale Personenzahl von Kunden und Personal bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben werde, heißt es weiter.

Schrittweise Rückkehr an die Schulen

Zudem soll Schülern schrittweise unter Auflagen bis zu den Sommerferien eine Rückkehr an die Schulen ermöglicht werden. Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf, etwa wegen der häuslichen Situation oder der technischen Ausstattung, sollten "möglichst umgehend gezielte pädagogische Präsenzangebote an den Schulen erhalten", heißt es in der Beschlussvorlage des Bundes.

Großveranstaltungen bleiben untersagt

Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Straßen- oder Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen bleiben jedoch wohl weiterhin untersagt. "Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird", heißt es laut Beschlussvorlage.

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