Beschluss in Bayern

Welches Bußgeld bei falschen Namensangaben auf Corona-Listen droht


Ein Zettel für die Gäste-Regstrierung liegt in einem Restaurant auf einem Tisch. (Symbolbild)

Ein Zettel für die Gäste-Regstrierung liegt in einem Restaurant auf einem Tisch. (Symbolbild)

Von dpa

Falsche Namensangaben in Corona-Gästelisten kosten in Bayern künftig bis zu 250 Euro Bußgeld. Das hat das Kabinett am Donnerstag in München beschlossen.

Nicht nur Gäste werden für den schlechten Scherz aber zur Kasse gebeten, auch Gastronomen, Hotelbetreiber und Veranstalter sind verpflichtet, die Namenslisten sorgfältig zu führen, andernfalls droht ihnen ein Bußgeld von 1.000 Euro. Das Bußgeld geht auf einen Beschluss von Bund und Ländern aus dieser Woche zurück, wonach mindestens ein Betrag von 50 Euro fällig wird, wenn jemand einen falschen Namen in einer Liste einträgt.

Der anstehende Jahreszeitenwechsel zu Herbst und Winter bedeute für die Pandemie-Bewältigung eine besondere Herausforderung, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Es sei entscheidend, die Kontrolle zu behalten und einen zweiten Lockdown zu vermeiden. Das Virus nehme immer den Raum ein, dem man ihm ermögliche. Das Verantwortungsbewusstsein der Menschen sei dabei ganz wichtig. Insbesondere bei privaten Feiern gebe es große Ansteckungsgefahren.

Das Land Schleswig-Holstein hatte bereits am Dienstagabend kurz nach der Ministerpräsidentenkonferenz erklärt, dass bewusste Falschangaben auf Gästelisten in Restaurants oder anderen Gastwirtschaften mit 1.000 Euro geahndet werden sollen. In Nordrhein-Westfalen werden 250 Euro fällig. Falsche Namen verhindern im Falle von Corona-Infektionen eine schnelle Nachverfolgung von Kontaktpersonen und befördern daher die unerkannte Virenverbreitung.