Beschluss der Stadt Straubing

Trauerfeiern nur noch im engsten Kreis


Beerdigungen sollen in Straubing nur noch im kleinsten Kreise stattfinden (Symbolbild).

Beerdigungen sollen in Straubing nur noch im kleinsten Kreise stattfinden (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes hat die Stadt Straubing eine Allgemeinverfügung zur Durchführung von Bestattungen erlassen. Das teilte die Stadt am Montag mit.

Darin ist unter anderem geregelt, dass die Trauergesellschaft nur den engsten Kreis umfassen darf. Maximal 15 Personen sind bei einer Bestattung erlaubt. Nicht dazu zählen die Bestattungsmitarbeiter und gegebenenfalls der Pfarrer. Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist untersagt.

Auch das örtliche Standesamt wird seine Dienstleistungen einschränken. Dies betrifft unter anderem Terminvereinbarungen zum Zwecke des Austritts aus einer Religionsgemeinschaft und Namensänderungen beziehungsweise -erklärungen. Ausführliche Informationen hierzu sind auf der Webseite www.coronainfo-straubing.de veröffentlicht oder können telefonisch beim Standesamt unter der Rufnummer Tel. 09421/944 64222 erfragt werden.

Die Stadt Straubing wird darüber hinaus auf Empfehlung des Bayerischen Innenministeriums den Sitzungsablauf des Stadtrats anpassen. Sitzungen werden vorerst auf das unbedingt notwendige Mindestmaß beschränkt. Hierfür soll kurzfristig ein Ferienausschuss eingesetzt werden, der zunächst bis zum 30. April 2020 alle unverzichtbaren und unaufschiebbaren Entscheidungen treffen soll.