Bei weiterer Öffnung

Schutzmaßnahmen in Kitas: Wer achtet auf die Erzieher?


Ein Schutzkonzept für Erzieher in Kitas und Kindergärten wird in diesen Tag noch vermisst. Bislang stand vor allem die Sicherheit der Kinder im Vordergrund.(Symbolbild)

Ein Schutzkonzept für Erzieher in Kitas und Kindergärten wird in diesen Tag noch vermisst. Bislang stand vor allem die Sicherheit der Kinder im Vordergrund.(Symbolbild)

Seit dem Ende der Zwangspause aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus gelten an bayerischen Schulen strenge Sicherheitsbestimmungen für Schüler und Lehrer. Auch für die Zeit nach der Notbetreuung an den Kitas werden mögliche Schutzkonzepte diskutiert. Dabei stand bislang vor allem die Sicherheit der Kinder im Fokus. Doch wie steht es um ein Konzept an Schutzmaßnahmen für Erzieher in Bayern?

Einen Erzieher aus Franken treibt diese Frage um. Für ihn sei es nur schwer nachvollziehbar, wieso es zu Schutzmaßnahmen für Erzieher noch keine klare Aussage vonseiten der Regierung gebe, schreibt er in einer Nachricht an unsere Redaktion. In der Kita, in der er arbeitet, laufe der Betrieb ähnlich wie sonst auch, sagt er. Die Eltern würden sogar mit ihren Kindern in die Garderobe der Einrichtung kommen. Auch werde weder bei den Kindern noch beim Personal Fieber gemessen. Er wisse aber von anderen Einrichtungen, an denen die Erzieher die Kinder am Eingang in Empfang nehmen und die Eltern gar nicht erst reinlassen.

Er wünscht sich einheitliche und klare Vorgaben vom Staatsministerium, was die Sicherheitsbestimmungen für die Menschen in den Einrichtungen angeht. Die bayerische Regierung habe bislang wenig bis gar nicht über Schutzmaßnahmen für seine Berufsgruppe gesprochen, wirft er den Politikern vor.

"Gesundheit von Erziehern ist schützenswert"

Mit den bisher getroffenen Maßnahmen, wie er sie von seiner und anderen Kitas kennt, ist der betroffene Erzieher nicht zufrieden. Erzieher aus Risikogruppen seien zwar prinzipiell im Homeoffice, aber nur wenn es die personelle Situation zulasse. "Sobald es also eng wird", müsse man zur Arbeit kommen, selbst wenn man der sogenannten Risikogruppe angehöre. Auch gebe es kein Recht für Erzieher, Zuhause zu bleiben oder die Möglichkeit, in der Einrichtung abseits von den Kindern zu arbeiten.

Lehrer aus Risikogruppen würden hingegen konsequent geschützt. Tatsächlich ist an vielen Schulen kein Präsenzunterricht für Lehrer dieser Gruppe vorgesehen. Ein solches Vorgehen wünscht sich der Erzieher auch für seine Berufsgruppe. "Die Gesundheit von Erziehern ist genauso schützenswert", sagt er.

Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vermisst eine einheitliche Vorgehensweise an den Kitas. Sie mahnt an, dass es vor einer weiteren Öffnung der Kitas verbindliche Gespräche zwischen Trägern, Kitaleitungen und Kommunen geben müsse, wie die nächsten Schritte vor Ort umgesetzt werden können. "Um sich vorzubereiten, müssen Kitas wissen, ab wann sie mit wie vielen Kindern rechnen können. Infektionsschutz und Personalplanung sind nicht in wenigen Tagen aus dem Ärmel zu schütteln", sagte Björn Köhler, GEW-Vorstandsmitglied, am Donnerstag, 7. Mai, mit Blick auf die Entscheidungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten von letzter Woche.

"Die Länder haben viele Freiheiten bekommen, jetzt müssen sie der großen Verantwortung gerecht werden, die sie übernommen haben." Zudem müssten die Kommunen mit jeder einzelnen Kita klären, wie weit die Situation vor Ort eine Öffnung aktuell zulasse und für welche Maßnahmen die Kitas Unterstützung brauchten. Der Infektionsschutz sei sowohl für Kinder als auch Beschäftigte das zentrale Kriterium, so Köhler.

Kitas nur mit Hygieneplan öffnen

Köhler begrüßte die Forderung der Familienministerin Franziska Giffey (SPD), dass die Länder ihre Pläne so schnell wie möglich offenlegten. Nur dann könnten die Träger abschätzen, wie viele Kinder in den nächsten Wochen wieder betreut werden sollen. Gleichzeitig warnte er jedoch davor, voreilige Versprechungen an Eltern zu machen und die Beschäftigten mit den Problemen einer Öffnung allein zu lassen: "Bereits heute anzukündigen, wann Kitas wieder vollständig geöffnet werden, ist voreilig", sagte Köhler. Es fehle noch an gesicherten Erkenntnissen etwa darüber, welche Rolle Kinder im Infektionsgeschehen spielen. Zudem müsse klar sein, dass die genannten Daten Ziele definierten, die jedoch je nach Situation in den Ländern flexibel gehandhabt werden müssen.

"Kitas dürfen nur geöffnet werden, wenn sie einen Hygieneplan haben, der Beschäftigte und Kinder wirksam vor einer Infektion mit dem Corona-Virus schützt, unterstrich Köhler. Kommunen und Träger müssten ihre Fürsorgepflicht gegenüber Kindern, Familien und Beschäftigten wahrnehmen. Deshalb seien enge Absprachen zwischen den Kommunen und den Kitas unerlässlich. In den Einrichtungen müssten für die Beschäftigten neue Gefährdungsbeurteilungen erarbeitet werden, die die aktuelle Situation berücksichtigen.

Ausdrückliches Lob sprach Köhler für die Ausweitung der Notbetreuung für besonders belastete Kinder aus: "Es ist ein Zeichen der Solidarität, dass wir Kinder in schwierigen Situationen in den Blick nehmen - etwa Mädchen und Jungen, deren Familien in beengten Wohnverhältnissen leben oder die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben." Dies entspreche auch dem pädagogischen Anspruch vieler Fachkräfte in den Kitas.

Arbeitgeber muss Gefährdung beurteilen

Doch welche Maßnahmen zum Schutz der Erzieher sind denn nun schon auf den Weg gebracht worden? Wie das bayerische Familienministerum auf idowa-Nachfrage mitteilte, wurde den Erziehern für die Durchführung der Notbetreuung bislang eine "Handreichung für die Kindertagesbetreuung in Zeiten des Coronavirus" zur Verfügung gestellt. Die Handreichung enthält demnach bereits Empfehlungen zum Einsatz von Beschäftigten, die einer Risikogruppe angehören, aber auch zu den erforderlichen Hygienemaßnahmen. Auch wurde die Webseite des Ministeriums um eine eigene Unterseite für Familien und Fachkräfte erweitert.

Die Handreichung verfolge zudem das Ziel, die Handlungssicherheit von Trägern und Kindertageseinrichtungen zu stärken. Für die Gefährdungsbeurteilung ist laut Ministerium aber grundsätzlich der Arbeitgeber zuständig. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichte ihn, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ermitteln.

Ob das Vorgehen also Träger der Einrichtung künftig individuell regeln oder Landesregierungen zentrale Vorgaben geben, ist noch unklar. Weitergehende Kitaöffnungspläne der Länder gibt es trotzdem, nachdem die Notbetreuung in den Kitas spätestens ab dem 11. Mai überall ausgeweitet werden soll. Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich zusätzlich am Mittwoch, 6. Mai, darauf verständigt, dass jeder Schüler und jedes Vorschulkind vor den Sommerferien möglichst noch mindestens einmal die Schule oder die Kita besuchen soll.