Bei Kontrolle in Passau

Psychoaktive Substanzen sichergestellt


Schleierfahnder haben bei Passau verbotene Substanzen sichergestellt.

Schleierfahnder haben bei Passau verbotene Substanzen sichergestellt.

Von Redaktion idowa

Am Montagnachmittag haben Schleierfahnder auf dem Autobahnparkplatz Hammerbach bei Passau ein Auto kontrolliert und dabei verbotene Substanzen gefunden.

Der 48-jähriger Fahrer schien dabei unter Drogen zu stehen, weshalb ein Test durchgeführt wurde. Das Ergebnis war positiv, daher wurde der Wagen genauer durchsucht. In einem Versteck fanden die Beamten schließlich mehrere Päckchen mit rund drei Kilogramm Chlormethcathinon, eine verbotene Substanz, die unter das "Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz" fällt. Der 48-Jährige und sein 36-jähriger Beifahrer wurden daraufhin festgenommen. Die Staatsanwaltschaft beantragte dann einen Haftbefehl, der jedoch vom Ermittlungsrichter nicht ausgestellt wurde. Die Männer durften nach den kriminalpolizeilichen Maßnahmen wieder gehen. Die Kripo Passau ermittelt.

Die Polizei warnt ausdrücklich vor neuen psychoaktiven Stoffen (kurz: NpS), weil sie ein unkalkulierbares Gesundheitsrisiko darstellen. Es handelt sich dabei um Badesalze, Pulver, Lufterfrischer, Tabletten oder Kapseln mit synthetischen Wirkstoffen sowie Kräutermischungen, denen synthetische Wirkstoffe beigesetzt sind. Bunte Verpackungen und kreative Bezeichnungen sollen einen harmlosen Eindruck vermitteln.

Ein Konsum kann zu Übelkeit und Erbrechen, Wahnvorstellungen oder auch zu Kreislaufzusammenbrüchen und Atemausfällen führen. Auf den Verpackungen werden die Inhaltsstoffe meistens nicht oder falsch angegeben. Neben NpS sind darin auch andere Betäubungsmittel enthalten. Zudem werden die Inhaltsstoffe eines Produkts im Laufe der Zeit immer wieder verändert, sodass bei wiederholtem Konsum einer bestimmten Mischung nicht mit der gleichen Wirkung zu rechnen ist. Mit der ständigen chemischen Veränderung der Wirkstoffe gelang es Herstellern bisher, die Verbote des Betäubungsmittelgesetzes zu umgehen. Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz stellt allerdings nun ganze Wirkstoffgruppen unter Strafe. Wer mit NpS handelt oder diese an andere Personen weitergibt, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.