Bei Falkenstein

In Gfäll ist die Kirche nicht im Dorf


Die Kirche - hier rosa markiert - ist ebensowenig innerhalb der Ortsabrundungssatzung, wie weitere Teile des Zentrums und der dritte Splitter östlich des zweigeteilten Ortes an der Talstraße.

Die Kirche - hier rosa markiert - ist ebensowenig innerhalb der Ortsabrundungssatzung, wie weitere Teile des Zentrums und der dritte Splitter östlich des zweigeteilten Ortes an der Talstraße.

Schon länger gibt es Diskussionen um den zersplitterten Rechtsstatus der Ortschaft Gfäll in der Marktgemeinde Falkenstein. Ein erster Versuch, die Ortsabrundungssatzung auf alle bebauten Parzellen und die unbebauten Grundstücke dazwischen auszuweiten wurde vom Marktgemeinderat im November 2019 unternommen - und von den Gfällern abgelehnt.

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