Bei Corona-Fällen Neue Quarantäneregeln für enge Kontaktpersonen

Es gibt neue bayernweite Quarantäneregelungen für enge Kontaktpersonen. Die Allgemeinverfügung Omikron des Landkreises ist damit aufgehoben. Foto: Zacharie Scheurer/dpa

Seit Wochenende gelten bundes- und landesweit neue Quarantäneregeln für enge Kontaktpersonen bei Corona-Fällen.

Da dabei nicht mehr nach der entsprechenden Virusvariante unterschieden wird, ist damit auch die Allgemeinverfügung des Landkreises Straubing-Bogen zum Kontaktpersonenmanagement bei Omikron-Fällen aufgehoben. Laut Pressemitteilung des Landratsamts Straubing-Bogen müssen enge Kontaktpersonen (unabhängig von der Virusvariante) nicht in Quarantäne, wenn sie...

  • zweimal geimpft sind und eine Auffrischung erhalten haben
  • zweimal geimpft und genesen sind (oder genesen und danach zweimal geimpft)
  • zweimal geimpft sind, wenn die zweite Impfung mindestens 15 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt
  • genesen sind, wenn die positive PCR-Testung mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt

Trifft keine dieser Kategorien auf enge Kontaktpersonen zu, so müssen diese laut Pressemeldung in Quarantäne. Die Quarantäne endet ohne Testung nach zehn Tagen. Nach sieben Tagen (bei Schüler/innen sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung nach fünf Tagen) gibt es aber die Möglichkeit der Freitestung bei Symptomfreiheit mittels PCR- oder Schnelltest.

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