Beamtengesetz nach Urteil in der Kritik Sichtbares Tattoo trotz Verbot - welche Konsequenzen für Polizeibeamte?

Braucht es also Reformen? Was sagen Tätowierungen über die berufliche Qualifikation eines Menschen aus? Jürgen Köhnlein weiß aus der täglichen Praxis, wo das Problem liegt: „Es geht um ein gelebtes Umdenken in der Bevölkerung. Solange bei Umfragen sogar tätowierte Teilnehmer antworten, dass sie die Kompetenz eines am Unterarm tätowierten Polizeibeamten niedriger einschätzen, als die eines nicht tätowierten, tun sich auch die größten Unterstützer von sichtbaren Tattoos schwer.“ Der vielbeschworene gesellschaftliche Wandel müsse dann auch von den Menschen gelebt werden.

Zumal selbst nach dem jüngsten Urteil die Rechtslage noch nicht in allen Belangen vollends geklärt ist. Denn was geschieht, wenn sich ein Polizist trotz Verbotes ein sichtbares Tattoo stechen lässt? Über die Frage, ob die Regelung im Bayerischen Beamtengesetz den Dienstherrn auch dazu berechtigt, den Beamten entweder anzuweisen, sich das Tattoo wieder entfernen zu lassen oder ihn andernfalls zu entlassen, hatte das Bundesverwaltungsgericht nicht zu entscheiden. Jürgen Köhnlein ist überzeugt: „Dies würde einen erheblich schwereren Eingriff in die Grundrechte darstellen, als im aktuell entschiedenen Fall.“

Motive klar geregelt

Klar geregelt ist dagegen, welche Motive sich Polizeibeamte zumindest im nicht sichtbaren Bereich tätowieren lassen dürfen. So dürfen Tattoos inhaltlich nicht gegen die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstoßen und auch keine sexuellen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder ähnliche Motive darstellen. „An dieser Regelung müssen wir auch festhalten“, so Köhnlein weiter.

Generell gelten Tattoos gesellschaftlich als reine Geschmackssache. Und über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten. Dementsprechend diplomatisch fällt auch Jürgen Köhnleins Antwort auf die Frage aus, welche Tattoomotive im sichtbaren Bereich aus seiner Sicht denn noch vertretbar wären? Er sagt: „Ob ein Tattoo vertretbar ist oder nicht, liegt immer im Auge des Betrachters. Eine solche Entscheidung kann keine Einzelperson treffen, sondern müsste durch eine Art Ethik-Kommission beantwortet werden.“ In Baden-Württemberg wird das beispielsweise bereits so gehandhabt. Bis zum nächsten streitbaren Fall, der vor Gericht landet.

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