Bayern verschärft Corona-Kurs

Überblick: Diese Corona-Regeln treten ab heute in Kraft


Ab Mittwoch gelten in Bayern strengere Corona-Regeln. (Symbolbild)

Ab Mittwoch gelten in Bayern strengere Corona-Regeln. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Zwei Wochen vor Weihnachten verschärft Bayern seinen strengen Anti-Corona-Kurs. Ab dem heutigen Mittwoch treten im Freistaat mehrere neue Regelungen in Kraft. Ein Überblick.

Ausgangsbeschränkungen

Ab heute gilt in Bayern eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Das bedeutet, dass die eigene Wohnung nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden darf. Diese "triftigen Gründe" sind aber deutlich weiter gefasst als während des ersten Lockdowns im Frühjahr. Konkret gehören dazu laut Ministerium:

  • Berufliche Tätigkeiten
  • Medizinische Behandlungen
  • Versorgungsgänge zum Einkaufen. Explizit eingeschlossen sind hier auch Weihnachtseinkäufe.
  • Der Besuch eines anderen Hausstands, solange sich nicht mehr als insgesamt fünf Menschen treffen
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft. Auch hier sind Treffen mit bis zu einem anderen Hausstand erlaubt, solange es nicht mehr als fünf Menschen sind.
  • Die Versorgung von Tieren, zum Beispiel durch Gassigänge
  • Der Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen oder Schulen
  • Die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Die Teilnahme an Gottesdiensten
  • Die Teilnahme an zulässigen Versammlungen und Demonstrationen
  • Die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Kindern
  • Die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engen Kreis

Ausgangssperre in Hotspots

Die wohl wichtigste Neuerung. In Landkreisen und Städten, die eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen aufweisen, gilt ab heute zwischen 21 und 5 Uhr eine Ausgangssperre. Die Wohnung darf dann zwar ebenfalls noch aus triftigen Gründen verlassen werden - diese sind aber stark eingeschränkt. Abendliche Besuche bei Freunden oder nächtliche Jogging-Runden sind dann nicht mehr zulässig. Folgende Gründe bilden laut Ministerium eine Ausnahme:

  • Berufliche Tätigkeiten
  • Medizinische und tierärztliche Notfälle
  • Die Versorgung von Tieren
  • Die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Kindern
  • Die Begleitung Sterbender

Unterricht in Schulen

Für alle Schüler ab der 8. Klasse gilt ab heute allgemeiner Wechselunterricht. Das bedeutet, dass nur ein Teil der Klasse anwesend ist, der andere Teil lernt von zuhause aus. Jede Woche wird gewechselt. So sollen die Kontakte in Schulen entzerrt und größere Abstände ermöglicht werden. In Landkreisen mit einer Inzidenz von über 200 sollen Schüler ab der 8. Klasse generell wieder von zuhause unterrichtet werden (Distanzunterricht). Für die Jahrgangsstufen 1 bis 7 soll es weiter Präsenzunterricht geben. Einzelne Landkreise können aber je nach Infektionsgeschehen abweichende Maßnahmen treffen. Der Landkreis Regen etwa stellt aufgrund der hohen Fallzahlen komplett auf Distanzunterricht um.

Strengere Regeln in Pflegeheimen

In Alten- und Pflegeheimen werden die Besuchsregelungen deutlich verschärft. Ab heute darf jeder Bewohner höchstens einen Besucher pro Tag empfangen. Besucher werden dabei nur zugelassen, wenn sie einen aktuellen negativen Corona-Test nachweisen können und während des Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen.

Alkoholverbot

Im Freien Alkohol zu trinken ist ab Mittwoch generell verboten.

Kleiner Grenzverkehr

Die Erleichterungen für den sogenannten "kleinen Grenzverkehr" werden aus der Einreisequarantäneverordnung gestrichen. Bisher war es möglich, bei kurzen Reisen ins Ausland (weniger als 24 Stunden) test- und quarantänefrei wieder nach Deutschland einzureisen. Das ist ab heute nicht mehr so. Die Regelungen für Grenzpendler (einschließlich Schule und Ausbildung) bleiben davon aber unberührt. Auch das Besuchen von Verwandten ersten Grades sowie der Großeltern bleibt als Ausnahme gestattet.

Homeoffice

Bei jedem staatlichen Dienstposten, der mindestens zu 50 Prozent für Homeoffice geeignet ist, muss Homeoffice ab Mittwoch grundsätzlich in vollem Umfang genehmigt werden, sofern ein Beschäftigter das wünscht.

Maskenpflicht im Gottesdienst

Auch in Gottesdiensten müssen die Gläubigen jetzt für die gesamte Zeit und auch am Platz Masken tragen.

Sonderregelung zu Weihnachten

Der Freistaat will nach eigenen Angaben das Weihnachtsfest in der Familie ermöglichen. Zwischen dem 23. und 26. Dezember sollen deswegen gelockerte Kontaktbeschränkungen gelten. An diesen vier Tagen sind Treffen von bis zu zehn Menschen aus beliebigen Hausständen gestattet. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht dazugezählt. Zudem dürfen Bürger das Haus auch abends verlassen, um Gottesdienste oder Christmetten zu besuchen. Ab dem 27. Dezember - und damit auch an Silvester und Neujahr - gelten wieder die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Unterdessen meldete das Robert-Koch-Institut am Mittwoch einen traurigen neuen Rekordwert bei den Corona-Toten: