Bayern

So viel wurde 2017 im Freistaat vererbt


Zumindest laut Statistik werden in Bayern immer größere Sach- und Vermögenswerte vererbt - und auch versteuert. (Symbolbild)

Zumindest laut Statistik werden in Bayern immer größere Sach- und Vermögenswerte vererbt - und auch versteuert. (Symbolbild)

Von Stefan Karl

Die Bayern sind ein Volk von Erben - das zumindest legen aktuell veröffentlichte Zahlen des Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung nahe. Nach vorläufigen Werten wurden im Jahr 2017 Vermögen und Sachwerte im Gegenwert von insgesamt mehr als 5 Milliarden Euro vererbt.

Über einen Zeitraum von sechs Jahren ist laut einer Aufstellung des statistischen Landesamts das Gesamtvolumen der steuerpflichtigen Erbschaften im Freistaat von knapp drei auf aktuell gut fünf Milliarden Euro angestiegen. Einen besonderen Ausreißer nach oben stellt dabei das Jahr 2016 dar: Dort lagen die vererbten Geld- und Sachwerte sogar bei etwas mehr als 5,8 Milliarden Euro.

Parallel dazu stieg auch der Anteil, den der Fiskus sich am vererbten Vermögen sicherte: Wie das Landesamt auf idowa-Nachfrage bestätigte, lagen die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer im Jahr 2011 bei rund 641 Millionen Euro. Im Jahr 2015 knackten die Staatseinnahmen aus dieser Steuer die Eine-Milliarde-Euro-Grenze, 2016 lagen sie bei 1,3 Milliarden Euro, erfasst für das Jahr 2017 sind bereits 1,1 Milliarden. Das dürfte allerdings nur ein vorläufiger Wert sein, weil für das Jahr 2017 noch nicht alle Steuererklärungen abgefasst und eingereicht wurden.

Ob sich in diesen Zahlen der demografische Wandel abzeichnet, konnten die Statistik-Experten vom Landesamt nicht sagen. Die Statistik weise einige Verzerrungen auf. So liege "die Mehrzahl der tatsächlichen Erbschaften und Schenkungen unterhalb der vergleichsweise hohen Freibetragsgrenzen und ist entsprechend nicht erfasst", schreibt das Statistische Landesamt im Begleittext. Heißt im Klartext: Die Erhebung bildet nur die vermögenden Familien, Haushalte und Unternehmen ab.

Die augenscheinlich hohen Erbsummen haben in der jüngeren Vergangenheit mehrfach die Politik beschäftigt. Die Argumentation vonseiten der Unternehmen: Vermögens- und Sachwerte steckten zum Teil in Familienbetrieben, die gerade in Bayern einen großen Teil der Betriebe ausmachen würden. Diese Werte seien allerdings nicht "flüssig", sondern lägen in Form von Maschinen und Immobilien vor. Im Erbfall brächte eine entsprechende Besteuerung Familienbetriebe in Gefahr, weil die Erben sich die Erbschaftssteuer nicht leisten könnten und verkaufen müssten.

In Bayern machen diese Betriebsvermögen einen nicht unerheblichen Teil des Erbschaftsaufkommens aus: Von den gut 60 Milliarden Euro, die seit 1996 in Bayern bei Erbschaften anfielen, die groß genug waren, um von der Statistik erfasst zu werden, war gut ein Zehntel Teil eines Betriebsvermögens. Den größen Posten bei der Vererbung machen aber die Haus- und Grundvermögen mit rund 25 Milliarden Euro aus.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Erhebung der Erbschaftssteuer für verfassungswidrig erklärt hatte, waren die Regelungen im Jahr 2016 zum letzten Mal überarbeitet worden. Mit dieser Erbschaftssteuerreform fielen viele Sonderregelungen weg. In Fällen, in denen ein Erbe finanziell nicht in der Lage ist, die Erbschaftsteuer zu bezahlen, soll sie künftig für sieben Jahre gestundet werden können. Ab dem zweiten Jahr werden Zinsen fällig. Zuvor konnten finanziell überforderte Erben die Zahlungen noch für zehn Jahre zinsfrei stunden lassen. Allerdings ist auch die gegenwärtige Regelung nicht unumstritten.