Bayern lockert

Mehr Zuschauer, 3G bei Friseuren, Sperrstunde weg


In der Gastronomie fällt ab sofort die Sperrstunde um 22 Uhr weg. Die 2G-Regel gilt jedoch weiterhin (Archivbild).

In der Gastronomie fällt ab sofort die Sperrstunde um 22 Uhr weg. Die 2G-Regel gilt jedoch weiterhin (Archivbild).

Von Redaktion idowa

Keine Sperrstunde mehr in der Gastronomie, 3G statt 2G bei Friseuren und mehr Besucher für Sport und Kultur: Das bayerische Kabinett hat sich am Dienstag auf neue Regelungen geeinigt.

Das bayerische Kabinett hat die bereits angekündigten Lockerungen der Corona-Maßnahmen nun bestätigt. In folgenden Bereichen gelten ab Mittwoch neue Regelungen:

  • Die aktuell noch geltende Sperrstunde von 22 Uhr in der Gastronomie fällt. In Speiselokalen können Gäste damit wieder länger sitzen. Die 2G-Regelung bleibt jedoch bestehen.
  • Darüber hinaus sind körpernahe Dienstleistungen wie Friseure oder Nagelstudios in Bayern künftig auch wieder für Besucher mit einem negativen Corona-Test möglich. Dort gilt wieder die 3G-Regel. Somit können auch Ungeimpfte oder Personen, die keinen Genesenen-Nachweis haben, die Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
  • Bei Sportveranstaltungen gilt eine Zuschauer-Auslastung von bis zu 50 Prozent. Auch Stehplätze sind wieder erlaubt. Bei Kulturveranstaltungen gilt eine Auslastung von bis zu 75 Prozent. Das Kabinett hat sich jedoch auf eine maximale Obergrenze von 15.000 Zuschauern geeinigt. In beiden Bereichen bleibt es aber bei der 2G-plus-Regel und FFP2-Maskenpflicht, außerdem fällt die bisherige Unterscheidung zwischen regionalen und überregionalen Veranstaltungen weg. Bei Messen wird analog zu diesen Zuschauer-Erweiterungen die tägliche Besucherobergrenze von 12.500 auf nunmehr 25.000 Personen erhöht. Und: Auch große Seilbahnen dürfen nun zu 75 Prozent belegt werden.

Besucher von Bädern, Thermen und Saunen brauchen neben einem Impf- oder Genesenennachweis künftig keinen zusätzlichen Test mehr. Es gilt also die 2G-Regel und nicht mehr 2G plus.

Testpflicht in Kita-Gruppen nach Corona-Ausbruch verschärft

Nach einer Corona-Infektion in einer Kita-Gruppe unterliegen alle übrigen Kinder an den fünf darauffolgenden Betreuungstagen einer täglichen Selbsttestnachweispflicht. Damit wird das Testmanagement in der Kindertagesbetreuung deutlich verschärft und an die Regeln in den Schulen angeglichen. Die Eltern sollen dafür zusätzliche Berechtigungsscheine erhalten, mit denen sie kostenlose Schnelltests für den Hausgebrauch in der Apotheke erhalten.

In Bayerns Kitas müssen derzeit die Eltern von Kindern, die nicht geimpft oder genesen sind, drei Mal pro Woche einen negativen Selbsttest vorlegen oder glaubhaft machen, dass das Kind negativ getestet wurde. Die Testpraxis ist deshalb wegen der fehlenden Verbindlichkeit durchaus umstritten.

Bayern will Pflegekräfte-Impfpflicht noch nicht umsetzen

Ministerpräsident Markus Söder kündigte bereits am Montag an, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15. März nicht umgesetzt werden soll. Staatsminister Dr. Florian Herrmann bestätigte diese Aussage in der Pressekonferenz am Dienstag. Eine Umsetzung würde über Monate hinweg die Gesundheitsämter und Gerichte befassen, da diese in allen Einzelfällen gemeldeten Mitarbeitern ohne eine Corona-Impfung nachgehen müssten. Hinzu komme, dass dadurch die ohnehin angespannte Personalsituation in Krankenhäusern, der Altenpflege und in Arztpraxen noch schwieriger würde. Mehr zum Thema gibt es hier.

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