Für den Bauwunsch zur Bebauung der Baulücke "Am Burggraben" wird es zur juristischen Auseinandersetzung kommen. Hier trifft die absolute Ablehnung des Marktrates auf den Wunsch des Grundstücksbesitzers, Häuser zu errichten auf bisher ausgewiesenem Wohngebiet, für das aber bereits eine Änderung des Flächennutzungsplanes läuft.