"Bauernglatteis"

Wer beseitigt die Verschmutzungen auf den Straßen?


Dreck auf Straßen kann zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen.

Dreck auf Straßen kann zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen.

Von Redaktion idowa

Herbstzeit ist Erntezeit. Landwirte sind gerade dann vermehrt auf den Feldern unterwegs. Damit die Feldfrüchte auch beim Verbraucher ankommen, müssen die landwirtschaftlichen Fahrzeuge auch auf die Straße. Dabei kann es zu Verschmutzungen auf der Fahrbahn kommen. Wer ist dafür zuständig?

"Bauernglatteis" nennt man den Schmutz im Volksmund, den landwirtschaftliche Fahrzeuge auf den Fahrbahnen hinterlassen können. Gerade im Herbst ist dann Vorsicht geboten. "Bei Regen kann sich schnell ein Schmierfilm auf der Fahrbahn bilden, der die gleiche Wirkung hat wie Glatteis", sagt Müller-Wiesenfarth, Cheftrainer der südbayerischen ADAC-Fahrsicherheitszentren.

"Verlorenes Erntematerial - von Grasschnitt über gehäckselten Mais und Zuckerrüben bis Holzhackschnitzel - kann das Gefahrenpotential erheblich steigern", ergänzt Bernd Emmrich, Fachreferent für Umwelt und Verkehr beim ADAC Südbayern. Hinzu kommen Verschmutzungen etwa durch Erdklumpen, die von den Reifen abfallen. "Durch Tau, Reif oder spätestens den nächsten Regen können Straßen dann zu gefährlichen Rutschbahnen werden", fügt Emmrich im Gespräch hinzu.

Appell an gegenseitige Rücksichtnahme

Wer macht die Straßen nun bei Bedarf wieder sauber? Laut Straßenverkehrsordnung ist der Verursacher der Verschmutzung zur anschließenden Reinigung verpflichtet. Aber: "Selbst wenn die Fahrzeuge vor dem Übergang auf befestigte Straßen grob gereinigt werden, kann immer noch Schmutz unbemerkt auf die Straße fallen und damit die Unfallgefahr durch Glätte begünstigen", sagt Emmrich. Zumindest eine grobe Reinigung der Straße wäre wünschenswert, sagt er. Da dies aber nicht immer möglich sei, appelliert er vor allem während der Erntezeit an die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer.

"Es gibt zur Fahrbahnverschmutzung keine Spezialvorschrift für die Landwirtschaft", sagt Markus Drexler, Pressesprecher des Bayerischen Bauernverbands (BBV). In der Straßenverkehrsordnung heißt es: "Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf die Fahrbahn zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen."

Auch das Bayerische Straßen- und Wegerechtgesetz schreibt eine Vorgehensweise vor: "Wer eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen".

Meist einvernehmliche Lösung

Eine wichtige Rolle spielt in der Praxis die Straßenkategorie, so BBV-Sprecher Drexler, wobei beispielsweise eine Landstraße über einer Gemeindestraße angesiedelt sei: "Je höher die Straßenkategorie, desto höher die Anforderungen an die Beseitigungs- und Kenntlichmachungspflicht." Auch die Beschaffenheit des Streckenabschnitts könne weitere Anforderungen bedingen.

"Ist die Beseitigung nicht unmittelbar möglich, dann muss ein Hinweis durch geeignete Warnschilder erfolgen. Die Beseitigung der Verschmutzung hat dann so zeitnah wie möglich zu erfolgen", sagt Drexler. In der Regel werde das Problem meist aber vor Ort und im Einvernehmen gelöst, so Drexlers Erfahrung. Nur in Einzelfällen gebe es etwa rechtliche Auseinandersetzungen.

Emmrich vom ADAC Südbayern empfiehlt, die Reinigung frühzeitig zu planen: "In Absprache mit der Gemeinde oder dem Bauhof lässt sich auch zu gegebener Zeit beispielsweise ein Kehrwagen hinterherschicken, der regelmäßig nach den Arbeiten die Fahrbahn sauber macht".

Autofahrer sind Abmessungen häufig nicht gewohnt

Neben möglicher Verschmutzungen können besonders zur Erntezeit weitere Probleme auftreten. ADAC-Referent Emmrich führt ein Beispiel an: "Beim Häckseln der Hopfenreben entstehen bis zu zwei Zentimeter lange Drahtstücke, die oft auf den Straßen landen", sagt er. Zur Erntezeit empfiehlt er, ein besonderes Augenmerk auf die Reifen zu haben.

Zudem seien Verkehrsteilnehmer oftmals nicht an große landwirtschaftliche Maschinen gewöhnt. Es werde häufig unterschätzt, dass Traktor-Gespanne und Mähdrescher länger und breiter sind als gewöhnliche Fahrzeuge. "Überholmanöver können zu einem gefährlichen Unterfangen für den Überholenden, den Überholten und den Gegenverkehr werden", sagt Emmrich.