Zwischen Anfang Oktober und Ende Februar, also außerhalb der Vegetationsperiode, dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz an Gehölzen und Bäumen an Straßen und in freier Landschaft Pflege- und Schnittmaßnahmen durchgeführt werden. Wer die Bundesstraße B20 zwischen Aiterhofen und Niederharthausen befährt, sieht, dass entlang der Westseite dieses Streckenabschnittes die Vegetation komplett entfernt worden ist. Dass am Straßenrand jetzt gar nichts mehr wächst, ist aber nicht etwa zu radikal geratenen Landschaftspflegearbeiten geschuldet, sondern so gewollt.

Am Montag ist hier mit dem Bau des zweiten Abschnitts des Radwegs zwischen Aiterhofen und Oberschneiding begonnen worden. Wie Aiterhofens Bürgermeister Adalbert Hösl auf Nachfrage mitteilt, waren die Abholzungen Vorarbeiten für die Baumaßnahme: "Das Baugelände musste freigemacht werden."