Bauarbeiten ab 19. Juli

Staatsstraße zwischen Bogen und Oberalteich gesperrt


Für die Dauer der Bauarbeiten wird eine Umleitung eingerichtet. (Symbolbild)

Für die Dauer der Bauarbeiten wird eine Umleitung eingerichtet. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Auf der Staatsstraße zwischen Bogen und dem Kreisverkehr Oberalteich wird ab 19. Juli die Fahrbahn neu asphaltiert. Dafür ist eine Vollsperrung der Straße erforderlich, der Verkehr wird über die Kreisstraße SR 12 (Straubing-Hafen) umgeleitet.

Laut Pressemitteilung des Staatlichen Bauamts Passau dauern die Arbeiten bis einschließlich 24. Juli. Die Staatsstraße ist während dieser Zeit zwischen der Einfahrt Bogen-West und dem Kreisverkehr in Oberalteich voll gesperrt. Der Kreisverkehr bleibt jedoch befahrbar.

Die Umleitung verläuft ab Hofweinzier über die Kreisstraßen SR 22 und SR 12 sowie die B20 zur Abfahrt Parkstetten. In der Gegenrichtung wird bereits in Parkstetten auf die Baustelle hingewiesen, die Zufahrt bis Oberalteich bleibt aber frei. Die Bushaltestelle Bogen-West kann in der Zeit der Sperrung von den Buslinien nicht bedient werden. Die Buslinien werden zwar eine örtliche Umleitung fahren, zeitliche Verzögerungen sind aber leider zu erwarten und nicht vermeidbar.

Auf den ersten Blick ist die Fahrbahn der Staatsstraße zwischen Bogen und Oberalteich in einem guten Zustand, es sind keine Risse und keine Schlaglöcher vorhanden. Bei genauer Betrachtung sieht es aber leider etwas anders aus: Die Straße war zwar 2012 neu asphaltiert worden, relativ rasch stellte sich jedoch heraus, dass die technischen Anforderungen an die Griffigkeit der Fahrbahn nicht erfüllt wurden. Besonders bei Nässe besteht deshalb seither Schleudergefahr im betroffenen Abschnitt.

Weil Aufrauhungen der Fahrbahn nicht die gewünschte Verbesserung brachten, hat sich das Staatliche Bauamt nun mit der ausführenden Baufirma darauf geeinigt, die Fahrbahn mit einer geänderten Asphaltrezeptur neu zu asphaltieren. Das Bauamt bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Beachtung der Sperrzeit und Benutzung der ausgeschilderten Umleitungsstrecke. Damit können Behinderungen und Beeinträchtigungen minimiert werden.