Bach an der Donau

Fahranfänger (18) auf Abwegen: Dieser Mann hat die Bierruhe


In eine missliche Lage hat sich ein 18-jähriger Fahranfänger am Sonntagmorgen bei Bach an der Donau (Kreis Regensburg) gebracht. (Symbolbild)

In eine missliche Lage hat sich ein 18-jähriger Fahranfänger am Sonntagmorgen bei Bach an der Donau (Kreis Regensburg) gebracht. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Ein etwas verzwickter Fall beschäftigt seit gestern die Polizei Wörth an der Donau. Dort hat man nun die Frage zu klären, ob ein 18-jähriger Fahranfänger aus dem Landkreis Regensburg sein Auto unter Alkoholeinfluss in einen Acker manövrierte oder ob er sich in nüchternem Zustand in diese missliche Lage brachte.

Der Vorfall wurde den Polizisten gegen 9.30 Uhr mitgeteilt. Demnach stand mitten auf einem Feld bei Bach an der Donau (Ortsteil Demling) seit eineinhalb Stunden ein Skoda. Als die Polizeistreife vor Ort eintraf, entdeckten sie lediglich den jungen Fahranfänger im Wagen. Der 18-Jährige hielt seelenruhig ein Nickerchen auf der Beifahrerseite. Neben sich hatte er eine geöffnete Bierflasche in der Mittelkonsole abgestellt. Dazu noch einen angebrochenen Bierkasten im Kofferraum.

Die Begründung des Fahranfängers mutet ziemlich abenteuerlich an. Laut eigenen Angaben, hatte er lediglich versucht, auf dem Feld umzudrehen. Dabei sei er in dem Acker stecken geblieben. Anstatt nun aber einen Abschleppdienst zu rufen, habe er sich lieber eine Flasche Bier aufgemacht und es sich auf dem Beifahrersitz gemütlich gemacht.

Eine Geschichte, die zweifelhaft klingt. Zumal ein durchgeführter Alkoholtest einen Wert von rund ein Promille ergab. Ein Wert, den man mit einer Flasche Bier kaum erreicht. Als rechtsgültiger Beweis reicht dies allerdings nicht aus. Deshalb wurden zwei Blutentnahmen bei dem 18-Jährigen angeordnet. Darüber hinaus wäre dann aber noch die Frage zu klären, wann der junge Mann den Alkohol getrunken hat. Das Auto stand laut Zeugenaussagen seit etwa 8 Uhr morgens in dem Acker. "Sollte der junge Mann also den Alkohol schon zuvor konsumiert haben, würde das bedeuten, dass er betrunken gefahren ist", berichtet Polizeisprecher Josef Schweiger gegenüber idowa. Man könne so etwas "durchaus zeitlich eingrenzen", so Schweiger weiter. Möglich wäre dies mit einem sogenannten Rückrechnungsgutachten. Schweiger: "Das muss allerdings die Staatsanwaltschaft in Auftrag geben".

Bis dahin gilt jedoch die Unschuldsvermutung. Zumal der 18-Jährige auch keinen Sachschaden verursacht hat. Anders gelagert wäre der Fall eben nur dann, wenn er zum Zeitpunkt seines Ausflugs in den Acker bereits alkoholisiert gewesen wäre. Dann wäre der gerade erst erworbene Führerschein sofort wieder weg.