B15 in Neufahrn

Ein Grünpfeil für mehr Sicherheit


An der B15 in Neufahrn wurde ein Grünpfeil montiert. (Symbolfoto)

An der B15 in Neufahrn wurde ein Grünpfeil montiert. (Symbolfoto)

Von Redaktion idowa

Offiziell trägt er die Bezeichnung "Zeichen 720", in der Praxis soll er vor allem einen Rückstau auf der B15 in Neufahrn im Kreis Landshut verhindern: Ab sofort können Autofahrer, die in Richtung Regensburg von der B15 (Hauptstraße) in die LA25 (Hindenburgberg) wechseln, ohne Warten an der roten Vorschalt-Ampel künftig rechts abbiegen. Ein grüner Pfeil soll für mehr Sicherheit an der Stelle sorgen, teilte das Landratsamt mit.

Für die Fußgänger, die hier auf Höhe der Einmündung an der LA25 die Fahrbahn per Ampel überqueren, stellt dieser Grünpfeil keine Gefahr dar, weil die rechtsabbiegenden Fahrzeuge die B15 schon vor der Fußgängerampel verlassen.

Positiv auswirken wird sich dieser neue Grünpfeil vor allem auf den Verkehrsfluss - denn gerade zu Stoßzeiten kommt es an der Fußgängerampel zu Rückstaus, die durch diese Regelung verhindert oder zumindest deutlich reduziert werden können.

Antrag der Gemeinde

Die Gemeinde Neufahren hat diesen Grünpfeil beantragt, da gerade in Richtung Hindenburgberg viele Rechtsabbieger beobachtet wurden. Die Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt hat nun, in Abstimmung mit den Polizeiinspektionen Landshut und Rottenburg sowie dem Staatlichen Bauamt Landshut, dieses Verkehrszeichen angeordnet.

  • Der grüne Pfeil in Form eines Verkehrszeichens ist in der Region Landshut kaum anzutreffen. Dieses Zeichen erlaubt das Abbiegen in die angezeigte Richtung, im Regelfall nach rechts, auch dann, wenn die Ampel rot ist.
  • Laut Straßenverkehrsordnung sind dennoch folgende Punkte zu berücksichtigen: ·
  • Bevor die Ampel überquert wird, müssen Sie kurz anhalten und den Verkehr prüfen. ·
  • Achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger - eine besonders vorsichtige Fahrweise ist stets unerlässlich ·
  • Nur wer sich auf der rechten Spur befindet, darf auch am grünen Pfeil abbiegen ·
  • Der Verkehrsteilnehmer, der gemäß der Grünpfeil-Regelung abbiegt, hat nicht Vorfahrt ·
  • Falls ein Fahrzeug von links kommt, während Sie mit dem langsamen Abbiegevorgang nach rechts beschäftigt sind, gewähren Sie diesem die Vorfahrt. Bei Verstößen sieht der er Bußgeldkatalog sehr hohe Bußgelder und sogar Punkte im Straßenverkehrsregister vor.