Ausgangsbeschränkung in Landshut:

Wiederholungstäter feiern Ostern in der JVA


Erneut gingen der Polizei einige Personen ins Netz, die bei schönem Wetter am Wochenende gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßen haben.

Erneut gingen der Polizei einige Personen ins Netz, die bei schönem Wetter am Wochenende gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßen haben.

Von Redaktion idowa

Zwei "alte Bekannte" gingen der Polizei bei Kontrollen zu den Ausgangsbeschränkungen am Wochenende ins Netz. Weil sie wiederholt gegen die Vorgaben verstoßen haben, müssen sie nun Ostern in der Justizvollzugsanstalt feiern.

Die Landshuter Polizei kontrollierte am Samstag und Sonntag eine Vielzahl von Orten im Stadt- und Landkreisbereich, wie Sportplätze, Tankstelle oder die Flutmulde, und war leider fündig. Insgesamt 71 Personen wurde wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt. Auch Partys in Gärten und Wohnungen wurden trotz Ansteckungsgefahr gefeiert. Die Polizei schloss am Freitag gegen 21.30 Uhr im Stadtgebiet eine Shisha-Bar. Dort hielten sich insgesamt neun Personen auf. Keiner der Personen teilte sich mit einem anderen einen Haushalt bzw. hatte einen notwendigen oder triftigen Grund, sich dort aufzuhalten. Der 36-jährige Geschäftsführer war äußerst unkooperativ, auch er wird sich wegen einem Verstoß nach dem Infektionsschutzgesetz zu verantworten haben.

Einen Wiederholungstäter erwischte die Polizei am Sonntag gegen 16 Uhr. Der 27-jährige Landshuter, der bereits in der Vergangenheit mehrfach gegen die Ausgangsbeschränkungen verstieß, wurde in der Flutmulde mit einer Flasche Wodka bei einem Saufgelage angetroffen. Dort war mit einem weiteren 27-jährigen Landshuter zugange. Offensichtlich hatte er seine Lektion nicht gelernt. Lesen Sie hierzu auch den Artikel "Unbelehrbarer Landshuter sitzt nun im Knast". Er war erst am Freitag aus der Justizvollzugsanstalt entlassen worden. Die Freiheit wehrte nicht lange. Der Mann verbringt nun seine Zeit über Ostern erneut im Knast. Die zuständige Richterin beim Amtsgericht ordnete den Gewahrsam bis zum 13. April an.

Ein weiterer polizeibekannter 22-jähriger Landshuter hat mittlerweile viermal gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen. Er wurde von der Polizei am Sonntag gegen 20.30 Uhr erneut ohne triftigen Grund mit mehreren Personen vor einem Anwesen in der Daimlerstraße geschnappt. Die Polizisten brachten ihn in eine Arrestzelle. Auch er sitzt bis 13. April ein.