Aus Protest gegen die Maskenpflicht

AfD-Abgeordneter mit Gasmaske im bayerischen Landtag


Der AfD-Abgeordnete Stefan Löw sorgte am Dienstag für einen Eklat im bayerischen Landtag: er trat mit einer Gasmaske ans Rednerpult.

Der AfD-Abgeordnete Stefan Löw sorgte am Dienstag für einen Eklat im bayerischen Landtag: er trat mit einer Gasmaske ans Rednerpult.

Von mit Material der dpa

Die AfD-Fraktion ist am Verwaltungsgericht München mit ihrem Eilantrag gegen die Maskenpflicht im bayerischen Landtag gescheitert. Der AfD-Abgeordnete Stefan Löw sorgte derweil für einen Eklat im Landtag, als er für seine Rede eine Gasmaske aufsetzte.

Die AfD-Fraktion ist am Verwaltungsgericht München mit ihrem Eilantrag gegen die Maskenpflicht im bayerischen Landtag gescheitert. Das Gericht erklärte sich in der Frage für nicht zuständig, da es sich um eine verfassungsrechtliche Streitfrage handele, wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden (Aktenzeichen M 30 S 20 2940). "Wir geben uns damit nicht zufrieden und prüfen weitere Schritte", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Christoph Maier.

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Konkret begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass Abgeordneten "von der Verfassung selbst unmittelbar eine besondere verfassungsrechtliche Stellung/Rolle eingeräumt wird". Deswegen sei das streitige Rechtsverhältnis maßgeblich vom Verfassungsrecht geprägt und Verwaltungsgerichte nicht zuständig. "Vielmehr wäre der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit der Streitsache zu betrauen."

Im Landtag gab es unterdessen am Dienstag einen neuerlichen Zwischenfall bei der Plenardebatte. Landtags-Vizepräsident Alexander Hold (Freie Wähler) entzog dem AfD-Abgeordneten Stefan Löw das Rederecht, weil dieser sich eine Gasmaske aufgesetzt hatte. Hold hielt dem ehemaligen Polizisten vor, den Landtag lächerlich machen zu wollen, und forderte ihn mehrfach auf, die Gasmaske abzusetzen. Nachdem der AfD-Politiker der Aufforderung nicht nachkam, entzog Hold ihm schließlich das Rederecht.

Ansonsten hielten sich die meisten AfD-Abgeordneten an die Maskenpflicht. Einzig der Abgeordnete Markus Bayerbach muss wegen eines vorliegenden Attests keine Maske tragen und verzichtete daher auf einen Infektionsschutz vor Mund und Nase.

Seit vergangenem Freitag sind alle Abgeordnete im Maximilianeum verpflichtet, Mund und Nase zu verhüllen. Die AfD-Fraktion kündigte daraufhin besagte Klage am Verwaltungsgericht an, weil sie darin eine "massive Einschränkung" des freien Mandats sieht. Ob sie nun ihre Klage am Verfassungsgerichtshof einreicht, war zunächst offen.

Seit Mitte Juni gilt bereits für alle Mitarbeiter und Beschäftigte im Landtag eine Maskenpflicht. Für die Abgeordneten hatte es zunächst nur eine dringende Empfehlung, ein Maskengebot, gegeben. Weil sich die Mehrzahl der AfD-Abgeordneten aber nicht daran hielt, ordnete Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) eine Maskenpflicht für alle an.