Baurechtlich ist es doch ein enormer Klimmzug, der notwendig sein wird, damit der Umzug des Netto-Marktes in Au i.d. Hallertau in einen Neubau auf der gegenüberliegenden Seite der Mainburger Straße über die Bühne gehen kann. Die einschlägigen Paragrafen in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sehen dafür die Ausweisung eines sogenannten "Sondergebiets Einzelhandel" innerhalb des bestehenden Gewerbegebiets "Am Galgenberg" vor. Per einstimmigem Beschluss setzte der Marktrat jetzt das dafür notwendige Bauleitverfahren in Gang.
Au in der Hallertau "Sondergebiet" für neuen Netto-Markt
Harry Bruckmeier, 07.02.2021 - 10:53 Uhr
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