Arrach

15-Jähriger liefert sich Verfolgungsjagd mit Polizei


Im Falkensteiner Umland lieferte sich ein jugendlicher Rollerfahrer eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei.

Im Falkensteiner Umland lieferte sich ein jugendlicher Rollerfahrer eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei.

Von Polizei

Szenen wie im Krimi spielten sich im Falkensteiner Umland ab: Ein fehlender Führerschein für den frisierten Roller ist wohl der Grund gewesen, weshalb sich ein 15-Jähriger eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferte. Erst nach dem Zusammenstoß mit einem Streifenwagen gelang es den Beamten, den Jugendlichen samt Mitfahrer zu stoppen.

Am Freitagabend wollte eine Zivilstreife der Polizei in Arrach bei Falkenstein einen Rollerfahrer und dessen Mitfahrer kontrollieren. Doch als der 15-jährige Fahrer erkannte, was ihm blühte, flüchtete er. Sein Mitfahrer deckte zeitgleich mit einer Hand das Versicherungskennzeichen ab, so dass dies durch die verfolgende Streife nicht abgelesen werden konnte.

Bei der Verfolgung mit Blaulicht und Einsatzhorn missachtete der Kradfahrer alle Anhalteversuche. Der Jugendliche fuhr er in Schlangenlinien und wechselte immer wieder die Fahrstreifen, um ein Überholen des Streifenfahrzeugs zu verhindern. In Saffelberg umfuhr der Rollerfahrer dann gerade so eine Polizeisperre, ohne damit zusammenzustoßen.

Zwischenzeitlich hatte der Mitfahrer das Kennzeichen komplett nach oben gebogen. Bei der weiteren Verfolgung rammte der Rollerfahrer die Beifahrerseite eines Streifenwagens, als dieses überholen wollte.

In Völling kam es schließlich zum Zusammenstoß zwischen Roller und Polizeiauto, woraufhin der Rollerfahrer stürzte. Während der Mitfahrer noch vor Ort festgehalten werden konnte, warf der Fahrer seinen Helm weg und flüchtete weiter zu Fuß. Beamte fanden ihn aber kurz darauf in einem Garten eines in der Nähe befindlichen Hauses versteckt.

Der Grund für die Flucht dürfte nach ersten Erkenntnissen sein, dass der 15-Jährige keine Fahrerlaubnis für seinen frisierten Roller besitzt. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht und diverse andere Delikte.

Beide Kradbenutzer erlitten beim Sturz leichte Verletzungen und wurden ärztlich versorgt.