Jetzt ist er also zurück im Job. Ob er sich damit einen Gefallen tut, muss der IT-Leiter eines Elektronikbauteileherstellers aus dem östlichen Landkreis selbst wissen. Das Arbeitsgericht in Cham entschied: seine Kündigung ist unwirksam und als künftiger Betriebsrat muss er Zutritt zur Firma haben.