Jetzt ist er also zurück im Job. Ob er sich damit einen Gefallen tut, muss der IT-Leiter eines Elektronikbauteileherstellers aus dem östlichen Landkreis selbst wissen. Das Arbeitsgericht in Cham entschied: seine Kündigung ist unwirksam und als künftiger Betriebsrat muss er Zutritt zur Firma haben.
Arbeitsgericht in Cham Er ist wieder da: Die Firma muss ihn rein lassen
Jasmin Gassner, 17.03.2023 - 16:44 Uhr
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