Arbeitsgericht Cham

In der Lackierkabine geflext - Kündigung


Ein Mitarbeiter eines Stahlbauunternehmens hat in der Lackierkabine geflext - und kassierte dafür eine Kündigung.

Ein Mitarbeiter eines Stahlbauunternehmens hat in der Lackierkabine geflext - und kassierte dafür eine Kündigung.

Sein laxes Sicherheitsverständnis ist dem Lackierer eines großen Maschinen- und Stahlbauunternehmens zum Verhängnis geworden. Der Mann hatte in einer Lackierkabine mit einem Akku-Winkelschrauber Schweißspritzer von einer Schweißnaht geflext. Dafür kassierte er im Juni eine außerordentliche Kündigung. Gegen die er unlängst vor das Arbeitsgericht zog.

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