Arbeitsgericht Cham

Betriebsleiter will Schmerzensgeld wegen Mobbings


sized

Arbeitsrechtlich müsse Mobbing einem Zweck dienen: der Herabsetzung oder Schikane einer Person. So erklärte es Richter Veit Zitzmann am Freitag vor dem Arbeitsgericht in Cham. Ein ehemaliger Betriebsleiter eines Textilunternehmens aus dem nördlichen Landkreis hat seinen früheren Arbeitgeber zweigleisig verklagt: Er wollte Resturlaub und Überstunden geltend machen sowie Schmerzensgeld für eine psychische Erkrankung, die er Angriffen im Betrieb zu verdanken habe.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat