Anwalt für Patentrecht im Interview

Die Corona-Marken der "Glücksritter"


Das "Geschäft" mit der Krise: Vor allem in Europa wurden in letzter Zeit zahlreiche Marken mit Bezug zu Corona angemeldet.

Das "Geschäft" mit der Krise: Vor allem in Europa wurden in letzter Zeit zahlreiche Marken mit Bezug zu Corona angemeldet.

Von Redaktion idowa

Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen. Aus der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise versuchen manche Kapital zu schlagen, manche werden erfinderisch. Ein Trend, der sich schon jetzt deutlich abzeichnet: Markenanmeldungen in Zusammenhang mit dem Begriff "Corona". Im Interview mit idowa berichtet Dr. Florian Lichtnecker über dieses Phänomen und was es damit auf sich hat. Er ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz von der Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Lichtnecker & Lichtnecker in Eggenfelden.

Herr Dr. Lichtnecker, wie erklären Sie sich die stark gestiegene Anzahl der Markenanmeldungen in Bezug auf Corona? Ist das der Versuch, mit der Krise den großen Reibach zu machen?

Dr. Florian Lichtnecker: Neben ernsthaften geschäftlichen Absichten sind bei den Anmeldungen vermutlich auch einige "Glücksritter" dabei, die von der Bekanntheit der Begriffe finanziell profitieren möchten. Ein Indiz dafür ist auch, dass viele der Anmeldungen ohne Anwalt und damit wohl ohne Beratung im Vorfeld vorgenommen wurden. Zwar ist es auch in Krisenzeiten sinnvoll, Ideen durch Schutzrechte abzusichern oder gegebenenfalls sein Geschäftsmodell anzupassen, um sich zukunftssicher zu positionieren, doch sind solche überstürzten Markenanmeldungen ohne nähere Prüfung oft nicht unbedingt zielführend.

Um welche Produkte handelt es sich dabei hauptsächlich?

Dr. Lichtnecker: Soweit aus dem Markenregister bisher ersichtlich, wird Schutz für ganz unterschiedliche Angebote beansprucht, wobei ein gewisser Schwerpunkt auf pharmazeutischen Erzeugnissen sowie überraschender Weise auf Bekleidung zu liegen scheint.

Kommt es dabei denn zu namensrechtlichen Überschneidungen mit dem gleichnamigen alkoholischen Getränk Corona?

Dr. Lichtnecker: Marken werden stets nur für bestimmte Waren und Dienstleistungen angemeldet und es kann durchaus sein, dass auch identische Begriffe in unterschiedlichen Branchen als Marke registriert sind. Ein Beispiel ist hier etwa die Marke "Käfer", die einerseits für das bekannte Automodell und andererseits für den Feinkosthändler aus der Nähe von München geschützt ist. Wenn eine "Corona-Marke" also für etwas völlig anderes als Bier angemeldet wird, so dürfte auch keine Verwechslungsgefahr damit bestehen. Hier kommt es jedoch immer auf den Einzelfall an.

Dr. Florian Lichtnecker ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Dr. Florian Lichtnecker ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Wie sind denn die genauen Abläufe, um sich so ein Markenrecht zu sichern und wer erteilt die Rechte?

Dr. Lichtnecker: Zunächst sind vor einer Anmeldung folgende Punkte zu klären: Die Art der Marke wie zum Beispiel Wortmarke oder Bildmarke, örtlicher Schutzbereich zum Beispiel nur in Deutschland oder in der ganzen Europäischen Union sowie Umfang der Anmeldung, also für welches Angebot das Zeichen geschützt werden soll. Anschließend ist die Marke beim zuständigen Markenamt anzumelden und die Gebühr zu bezahlen. Stellt das Deutsche Patent- und Markenamt bei seiner Prüfung keine Schutzhindernisse fest, stellt es eine Markenurkunde aus und veröffentlicht die Anmeldung. Dritte können hiergegen jedoch noch eine gewisse Zeit Widerspruch einreichen.

Sie haben die Gebühr angesprochen. Was kostet so eine Markenanmeldung?

Dr. Lichtnecker: Eine Markenanmeldung ist je nach Umfang der Anmeldung relativ preisgünstig und die Kosten setzen sich aus Amtsgebühren und - wenn ein Anwalt die Anmeldung vorbereiten und betreuen soll - dessen Honorar zusammen. Die Anmeldung einer deutschen Marke bearbeiten wir für Gesamtkosten von einigen hundert Euro, wobei eine erfolgreich eingetragene Marke Schutz für zehn Jahre gibt.

Gibt es hierfür Fördermöglichkeiten?

Dr. Lichtnecker: Soweit mir bekannt, gibt es für Markenanmeldungen direkt zwar keine Fördermöglichkeit, doch gibt es ein sehr interessantes und bei unseren Mandanten auch beliebtes Förderprogramm für Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen, mit dem bis zu 50 Prozent der Anmeldekosten gefördert werden. Im Rahmen der weiteren Absicherung werden dann zum Beispiel auch Marken- und Designanmeldungen gefördert.

Bei welchen Markennamen müsste man wohl mit einer Zurückweisung rechnen?

Dr. Lichtnecker: Bei Markenanmeldungen gibt es verschiedenste Schutzhindernisse. So darf eine Marke nicht beschreibend für das von ihr zu schützende Angebot sein. Dementsprechend würde eine Anmeldung wie "Corona Kill" für Desinfektionsmittel oder "Covid Mask" für Schutzmasken in Deutschland wohl zurückgewiesen werden.

Weil die jeweiligen Namen direkt Bezug auf den Artikel nehmen?

Dr. Lichtnecker: Ein anderes Beispiel: Eine Marke "Apple" könnte wegen des Bezugs zu Äpfeln wohl nicht für Lebensmittel eingetragen werden. Für Elektronikartikel ist dies jedoch kein Problem.