Anstaltsleiter Amannsberger im Interview

Coronafall in der JVA Straubing: Das sind die Maßnahmen


In der JVA Straubing gibt es den ersten bestätigten Coronafall.

In der JVA Straubing gibt es den ersten bestätigten Coronafall.

Von Redaktion idowa

Durch die Coronakrise überschlagen sich die Ereignisse. Was gerade noch aktuell war, kann wenige Minuten später schon wieder überholt sein. So auch in der Justiz. Am Donnerstag hieß es Vormittags noch, dass es aktuell keine Coronafälle in bayerischen Gefängnissen gebe. Das änderte sich aber im Laufe des Nachmittags: zwei bestätigte Infektionen. Eine in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hof und eine in der JVA Straubing. Wie geht man dort nun damit um? Gegenüber idowa gibt der Straubinger Anstaltsleiter Hans Jürgen Amannsberger Auskunft.

Herr Amannsberger, seit gestern gibt es nun leider auch einen bestätigten Coronafall in der JVA Straubing. Hatte sich der infizierte Beamte zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten?

Hans Jürgen Amannsberger: Der Bedienstete befand sich in Frankreich, dort aber in keinem vom Robert-Koch-Institut festgelegten Risikogebiet. Und dort auch nicht auf Durchreise.

Werden bei den Bediensteten nach der Rückkehr aus deren Urlaub in irgendeiner Form Kontrollen durchgeführt, bevor sie ihren Dienst wieder aufnehmen?

Amannsberger: Die Bediensteten werden nach Urlaubsrückkehr vom Grundsatz her nicht "kontrolliert". Sollten sie indessen in einem vom Robert-Koch-Institut festgelegten Risikogebiet gewesen sein, so haben sie die beamtenrechtliche Verpflichtung, uns dies vor Dienstantritt mitzuteilen, damit im Einzelfall über die Verfahrensweise entschieden werden kann.

Befinden sich im Zuge des bestätigten Falles nun auch weitere Bedienstete in Quarantäne?

Amannsberger: Es befinden sich gegenwärtig mehrere Bedienstete im einstelligen Bereich in Quarantäne. Sie standen in nahem Kontakt zu dem Betroffenen. Die Anstalt ist hier im engen Kontakt mit dem Gesundheitsamt.

Welche konkreten Maßnahmen werden jetzt seitens der JVA Straubing ergriffen, um eine weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen?

Amannsberger: Gerade Quarantänemaßnahmen dienen der Eindämmung einer weiteren Ausbreitung. Zudem wurde inzwischen der Besuch für die Gefangenen eingestellt und der Zugang von Externen auf das Gelände auf ein unbedingt notwendiges Minimum begrenzt. Die Bediensteten und die Inhaftierten werden außerdem kontinuierlich hinsichtlich vorbeugender Maßnahmen aufgeklärt. In der heutigen Zeit kann aber nicht gesagt werden, ob eine Person sicher ansteckungsfrei ist, da Symptome erst später einsetzen können.