Das Sexualstrafrecht basiert seit der Reform 2016 auf dem Grundsatz "Nein heißt Nein". Für die Strafbarkeit eines Übergriffes kommt es seitdem nicht mehr darauf an, ob mit Gewalt gedroht oder diese angewendet wurde. Entscheidend ist: Das Opfer hat die sexuelle Handlung nicht gewollt. Vor allem kommt es nicht mehr darauf an, ob sich die betroffene Person gegen den Übergriff körperlich gewehrt hat. Entscheidend ist jetzt, dass die sexuelle Handlung nicht gewollt war und dass das für den Täter auch erkennbar war.
Genau das ist am Donnerstag vor dem Schöffengericht am Amtsgericht zum Tragen gekommen. Der 30-jährige Gregor M. (alle Namen geändert) war wegen Vergewaltigung angeklagt.
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