Amtsgericht Landshut

Radfahrerin knallt gegen offene Autotür: Wer war schuld?

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Die geschädigte Pedelec-Fahrerin war mit gut 20 Stundenkilometern unterwegs, als sie gegen die geöffnete Autotür der 45-jährigen Angeklagten knallte. (Symbolfoto)

Die geschädigte Pedelec-Fahrerin war mit gut 20 Stundenkilometern unterwegs, als sie gegen die geöffnete Autotür der 45-jährigen Angeklagten knallte. (Symbolfoto)

Man macht gedankenverloren die Autotür auf, um auszusteigen. Eine kleine Unachtsamkeit - die erhebliche Folgen haben kann, wie eine Verhandlung wegen fahrlässiger Körperverletzung am Dienstag vor dem Amtsgericht zeigte. Eine 45-Jährige hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. Die Deutsch-Brasilianerin sollte eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 50 Euro zahlen, weil sie am 30. September in Landshut-Schönbrunn einen Unfall verursacht hat. Obwohl sie eine Frau auf ihrem Pedelec heranfahren sah, hat sie die Fahrertür geöffnet, so die Staatsanwaltschaft. Die Radfahrerin stürzte mit dem Gesicht auf den Asphalt und schlug sich mehrere Zähne aus. "Sie ist schuld", sagte die 45-Jährige auf die Frage von Richterin Maria Thallinger, was der Zweck des Einspruchs sei.

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