"Erst mal die Freiheit genießen", hat ein 25-jähriger Dachauer am Freitag auf die Frage von Richterin Cornelia Görgner geantwortet, was er denn nach seiner Entlassung aus der U-Haft machen würde. Mit "ein bisschen chillen und die Verwandtschaft besuchen" wird es vorerst aber nichts.

Nachdem der Gelegenheitsarbeiter, auf dessen Konto 22 Vorstrafen gehen, vor dem Amtsgericht auch noch erklärte, dass für ihn zu "einem guten Essen ein guter Joint" gehöre, verurteilte Richterin Görgner ihn wegen Beleidigung, Bedrohung und versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten.