Amtsgericht Landshut

Marihuana als "kreative Abwechslung"


Schuldig des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem minder schweren Fall ist ein 28-jähriger Student.

Schuldig des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem minder schweren Fall ist ein 28-jähriger Student.

Von Redaktion Landshut Stadt

Nach vier Jahren Studium kann man sich schon mal nach etwas anderem sehnen. Zumindest ging es einem 28-jährigen Landshuter so, der sich "voll und ganz" der Wissenschaft der Informationstechnik verschrieben hatte. Er habe das Kiffen als "kreative Abwechslung zum Programmieren" gesehen, sagte der Student am Montag vor dem Amtsgericht. Von der Tatsache, dass ihn der Besitz von rund 105 Gramm Marihuana gleich mal vor ein Schöffengericht mit einer Straferwartung von zwei bis vier Jahren Freiheitsstrafe katapultiert hat, zeigte sich der 28-Jährige immer noch sichtlich beeindruckt. "Ich bin jetzt sauber", antwortete er auf die Frage von Richter Christian Lederhofer, wie es denn nunmehr in seinem sechsten Studienjahr mit den Drogen aussehe. Er habe sich doch wieder aufs Programmieren besonnen und sich selbständig gemacht. Auf Grundlage einer Verständigung verurteilte das Schöffengericht den Landshuter dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgend zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Verteidiger Wolfgang Mader hatte eine Bewährungsstrafe von neun Monaten beantragt.

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