Die Kirchenkritik eines 69-jährigen Landshuters im Herbst 2020 via Handy auf Twitter unterlag der Meinungsfreiheit. Der Rentner wurde freigesprochen.
Amtsgericht Landshut Keine Strafe für Kirchenkritik eines Rentners auf Twitter
Redaktion Landshut Stadt, 01.03.2022 - 17:06 Uhr
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