Der Vorwurf wog schwer. Beim Windelnwechseln hat ein Pfleger der Bewohnerin einer ambulanten Wohngemeinschaft in Landshut-West Verletzungen zugefügt. Doch lag dem eine von einer gefühllosen oder gar böswilligen Gesinnung getragene Vorgehensweise zugrunde, wie es Paragraf 225, Misshandlung von Schutzbefohlenen, verlangt?
Amtsgericht Landshut Gericht sieht keine Misshandlung: Geldstrafe für Pfleger
Redaktion Landshut Stadt, 08.03.2022 - 17:23 Uhr
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