Amtsgericht Landshut

Gericht sieht keine Misshandlung: Geldstrafe für Pfleger


Der 58-jährige Angeklagte hatte die 84-jährige Bewohnerin einer ambulanten Wohngemeinschaft in Landshut so grob im Bett gewendet, dass sie mit dem Gesicht gegen das Bettgeländer knallte.

Der 58-jährige Angeklagte hatte die 84-jährige Bewohnerin einer ambulanten Wohngemeinschaft in Landshut so grob im Bett gewendet, dass sie mit dem Gesicht gegen das Bettgeländer knallte.

Von Redaktion Landshut Stadt

Der Vorwurf wog schwer. Beim Windelnwechseln hat ein Pfleger der Bewohnerin einer ambulanten Wohngemeinschaft in Landshut-West Verletzungen zugefügt. Doch lag dem eine von einer gefühllosen oder gar böswilligen Gesinnung getragene Vorgehensweise zugrunde, wie es Paragraf 225, Misshandlung von Schutzbefohlenen, verlangt?

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat