Einspruch zu erheben lohnt sich - zumindest was Ordnungswidrigkeitsverfahren zum Thema Corona betrifft. Diesen Eindruck konnte man zumindest im Fall der Betreiberin eines Landshuter Friseursalons gewinnen, die sich vergangene Woche vor dem Amtsgericht wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht zu verantworten hatte. 5.000 Euro hätte die fünffache Mutter zahlen sollen.

Gemeinsam mit Verteidiger Michael Dietl hatte die 46-Jährige Einspruch eingelegt gegen den Bußgeldbescheid der Stadt - und das mit Erfolg.