Amtsgericht Landshut

Ergoldinger Familienvater verschickt "abartige Bilder"


Bilder in sozialen Netzwerken hochzuladen kann strafbar sein.

Bilder in sozialen Netzwerken hochzuladen kann strafbar sein.

Über Humor lässt sich bekanntlich streiten. Dass es aber nicht nur Geschmacksache ist, sondern auch strafbar sein kann, fragwürdige Bilder in sozialen Netzwerken hochzuladen, musste ein 33-jähriger Ergoldinger erfahren. Es gehe nicht in ihren Kopf, wie man so etwas verschicken könne - noch dazu, wo man selbst Vater sei, sagte Staatsanwältin Maria Offenbeck am Montag vor dem Amtsgericht zu dem Handwerker. "In meinen Augen ist das Bild abartig."

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