Amtsgericht Cham
Verpeilter Schnapsdieb muss zahlen
11. November 2021, 10:00 Uhr aktualisiert am 11. November 2021, 10:00 Uhr
Von
Wolfgang Fischer
Die Einstellung eines Strafverfahrens ist häufig mit Auflagen verbunden. Im Fall eines 19 Jahre alten Schnapsdiebes waren das 20 Arbeitsstunden, die er bei einem gemeindlichen Bauhof ableisten sollte. Doch der junge Mann kam dort nur kurz vorbei und ward dann nicht mehr gesichtet.
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