Amtsgericht Cham

Erst bespuckt, dann die Nerven verloren


Ein 23-jähriger Türsteher stand vor dem Amtsgericht, weil er einen Bar-Besucher geschlagen hatte, nachdem ihn dieser bespuckt hatte.

Ein 23-jähriger Türsteher stand vor dem Amtsgericht, weil er einen Bar-Besucher geschlagen hatte, nachdem ihn dieser bespuckt hatte.

Türsteher müssen gute Nerven haben. Sie werden regelmäßig angegriffen, beleidigt und bespuckt. Trotzdem dürfen sie nicht zuschlagen. Wenn sie es trotzdem tun, wie ein 23 Jahre alter Schüler aus dem Altlandkreis Kötzting, dann landen sie vor Gericht.

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