Amtsgericht Cham

Nach Post mit Nazisymbolen auf der Anklagebank


Die Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen ist strafbar - egal aus welchem Motiv heraus sie verwendet werden. Für seinen Post im Internet jedenfalls muss ein 47-Jähriger eine Geldstrafe zahlen.

Die Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen ist strafbar - egal aus welchem Motiv heraus sie verwendet werden. Für seinen Post im Internet jedenfalls muss ein 47-Jähriger eine Geldstrafe zahlen.

Im Internet kann man sich schnell strafbar machen. Nur ist das den Allermeisten gar nicht bewusst. Dabei kann manchmal schon ein versehentlicher Klick fatale Folgen haben. Wie im Fall eines 47-Jährigen, der dieser Tage wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen vor dem Chamer Amtsrichter Dr. Thomas Strauß saß.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat