Amtsgericht Cham

Maskenatteste gegen Bares


Zwei Mütter mussten sich vor dem Chamer Amtsgericht verantworten. Sie hatten für ihre Kinder in einer Arztpraxis im Landkreis Schwandorf Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht gekauft.

Zwei Mütter mussten sich vor dem Chamer Amtsgericht verantworten. Sie hatten für ihre Kinder in einer Arztpraxis im Landkreis Schwandorf Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht gekauft.

Man legte 85 Euro auf den Tisch und schon bekam man zwei Atteste, laut derer "dieser Mensch" (Originalton des Vordrucks) aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann und lebenslang mit keinem Impfstoff weltweit gegen Corona geimpft werden darf. Zwei Mütter, die für ihre Kinder solche Atteste ausstellen ließen, standen nun vor Gericht.

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